ᐅ Bauplatzverkauf - Gemeinde bezahlt nur 25% des reellen Preises
Erstellt am: 03.08.10 09:52
M
micheltHallo.
Aus finanziellen Gründen bin ich gezwungen, zwei Bauplätze zu verkaufen. Die Gemeinde hat jetzt aber mitgeteilt, dass das so genannten Einheimischen Modell gilt. D.h. es gilt eine Quote von 60:40. Ich kann also 60% zum normalen Preis von 90 Euro verkaufen kaufen, 40% muss ich an die Gemeinde verkaufen. Die Gemeinde bezahlt nur noch 25% vom normalen Grundstückspreis, also 22,50 Euro. Die Gemeinde verkauft dann wiederum das an Einheimische zum Preis von 80 Euro.
Meine Frage nun: ist es rechtens, dass die Gemeinde nur 25% vom normalen Preis bezahlt? Ich finde das Einheimischen Modell generell als gut, aber nur 25% zu bezahlen ist schon etwas hart.
Vielen Dank schon mal.
Aus finanziellen Gründen bin ich gezwungen, zwei Bauplätze zu verkaufen. Die Gemeinde hat jetzt aber mitgeteilt, dass das so genannten Einheimischen Modell gilt. D.h. es gilt eine Quote von 60:40. Ich kann also 60% zum normalen Preis von 90 Euro verkaufen kaufen, 40% muss ich an die Gemeinde verkaufen. Die Gemeinde bezahlt nur noch 25% vom normalen Grundstückspreis, also 22,50 Euro. Die Gemeinde verkauft dann wiederum das an Einheimische zum Preis von 80 Euro.
Meine Frage nun: ist es rechtens, dass die Gemeinde nur 25% vom normalen Preis bezahlt? Ich finde das Einheimischen Modell generell als gut, aber nur 25% zu bezahlen ist schon etwas hart.
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Hallo michelt,
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B
Bauexperte03.08.10 10:43Hallo,
vorab ein Auszug aus dem Baugesetzbuch:
Gesetzliche Grundlage des "Einheimischenmodells" ist 1. Kap., 1. Teil, 4. Abschnitt. Dort heißt es: "Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein: (…) § 2. die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung, die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3, die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung".
Die Gemeinden legen so etwas in Eigenregie fest und letztlich darfst Du Eines nicht vergessen: die kommunalen Säckel sind leer und mit diesem Modell läßt sich wieder etwas Geld in die Kassen spülen 😉
ABER:
Das Einheimischenmodell widerspricht der in der EU-Charta garantierten Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, sagt die EU-Kommission. Besonders in den Blick geraten sind die unterschiedlichen kommunalen Grundstückspreise für Einheimische und Zugezogene in einigen Gemeinden an der Donau. Deshalb hat die EU-Kommission auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt. Nun geht es in die entscheidende Runde. Doch Deutschland scheint schlechte Karten zu haben. Alle schriftlichen Begründungen wurden jedenfalls bislang abgeschmettert. Nun gibt es für Deutschland eine letzte zweimonatige Frist, sein Einheimischenmodell zu verteidigen. Gelingt es Deutschland nicht, die EU-Kommission bis September zu überzeugen, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Quelle: BR-online vom 29.10.2010
Freundliche Grüße
vorab ein Auszug aus dem Baugesetzbuch:
Gesetzliche Grundlage des "Einheimischenmodells" ist 1. Kap., 1. Teil, 4. Abschnitt. Dort heißt es: "Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein: (…) § 2. die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung, die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3, die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung".
michelt schrieb:
Meine Frage nun: ist es rechtens, dass die Gemeinde nur 25% vom normalen Preis bezahlt? Ich finde das Einheimischen Modell generell als gut, aber nur 25% zu bezahlen ist schon etwas hart.
Die Gemeinden legen so etwas in Eigenregie fest und letztlich darfst Du Eines nicht vergessen: die kommunalen Säckel sind leer und mit diesem Modell läßt sich wieder etwas Geld in die Kassen spülen 😉
ABER:
Das Einheimischenmodell widerspricht der in der EU-Charta garantierten Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, sagt die EU-Kommission. Besonders in den Blick geraten sind die unterschiedlichen kommunalen Grundstückspreise für Einheimische und Zugezogene in einigen Gemeinden an der Donau. Deshalb hat die EU-Kommission auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt. Nun geht es in die entscheidende Runde. Doch Deutschland scheint schlechte Karten zu haben. Alle schriftlichen Begründungen wurden jedenfalls bislang abgeschmettert. Nun gibt es für Deutschland eine letzte zweimonatige Frist, sein Einheimischenmodell zu verteidigen. Gelingt es Deutschland nicht, die EU-Kommission bis September zu überzeugen, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Quelle: BR-online vom 29.10.2010
Freundliche Grüße