ᐅ Wasserfilter in Hausinstallation Pflicht (Trinkwasserverordnung)?
Erstellt am: 06.03.18 20:38
Hallo,
ich möchte in meinem Haus (Albtau) einige Zuleitungen und Absperrhähne austauschen lassen.
Der Installateur bietet mir einen Hauswasserfilter nach der Wasseruhr an und meint, das wäre Pflicht nach Trinkwasserverordnung.
Hat er Recht?
Fakt ist: es ging die letzten 20 Jahre ohne und ich kenne niemanden im Altbau, der einen hat.
Danke für Hinweise
Daniel
PS: Druckminderung laut Versorger nicht nötig, da an der Versorgungsstelle zwischen 2,8 und 3,3 bar.
ich möchte in meinem Haus (Albtau) einige Zuleitungen und Absperrhähne austauschen lassen.
Der Installateur bietet mir einen Hauswasserfilter nach der Wasseruhr an und meint, das wäre Pflicht nach Trinkwasserverordnung.
Hat er Recht?
Fakt ist: es ging die letzten 20 Jahre ohne und ich kenne niemanden im Altbau, der einen hat.
Danke für Hinweise
Daniel
PS: Druckminderung laut Versorger nicht nötig, da an der Versorgungsstelle zwischen 2,8 und 3,3 bar.
Ja zwingend Pflicht bei Änderung .
Auch sollte jedes Haus das keinen Hat einen nachrüsten auch alte nicht rückspulbare sollten gegen rückspulbare ausgetauscht werden. Dies vermindert Schmutz ganz erheblich. Alle größeren Partikel werden so zurück gehalten. So ein Filter mit Druxkminderer kostet ca 120 bis 200 Euro plus Einbau. Das sollte sich jedem sie Gesundheitheit wert sein. Auch verhindert er größere Ablagerungen durch Schmutz in den eigenen Wasserleitungen.
Auch sollte jedes Haus das keinen Hat einen nachrüsten auch alte nicht rückspulbare sollten gegen rückspulbare ausgetauscht werden. Dies vermindert Schmutz ganz erheblich. Alle größeren Partikel werden so zurück gehalten. So ein Filter mit Druxkminderer kostet ca 120 bis 200 Euro plus Einbau. Das sollte sich jedem sie Gesundheitheit wert sein. Auch verhindert er größere Ablagerungen durch Schmutz in den eigenen Wasserleitungen.
Danke für die Antwort. Schade. Ich würde das gern vermeiden, denn es ist beschwerlich, andauernd an die Stelle zu kommen, wo die Leitungen liegen, um zu spülen. Kein Licht und einige andere Unannehmlichkeiten... ich finde halt auch die Stelle nicht, wo das geschrieben stehen soll.
In den versorgungsbestimmungen oder in der Trinkwasserverordnug nehme ich an.
Lass doch einen Bogen oder Ähnliches legen um da dran zu kommen.
Und ein bis zweimal im Jahr kann man auch eine Taschenlampe in die Hand nehmen.
Oder jemanden beauftragen den zu warten. Dann trinkst du Kaffee während das erledigt wird.
Lass doch einen Bogen oder Ähnliches legen um da dran zu kommen.
Und ein bis zweimal im Jahr kann man auch eine Taschenlampe in die Hand nehmen.
Oder jemanden beauftragen den zu warten. Dann trinkst du Kaffee während das erledigt wird.