ᐅ Ansprüche bei zu langer Bearbeitung der Baugenehmigung
Erstellt am: 08.11.17 18:43
B
BenutzerPC08.11.17 18:43Hallo zusammen,
wir haben 5 Monate auf unsere Baugenehmigung warten müssen. Laut Landesbauverordnung BaWü darf dies doch nur maximal 3 Monate dauern. Selbst der erste Termin, der als voraussichtlich genannt war, war schon mit 4 Monaten zu lange. Dieser wurde dann nochmal um 1 Monat verzögert. Auf ständiges Nachhaken wurde man nur vertröstet. Es kamen auch so lapidar Ausreden wie "Herr XY war jetzt 3 Wochen im Urlaub und muss das erst reinarbeiten". So kann man auch nur auf dem Amt arbeiten. In der Industrie plant man mit Vertreter! Ich habe jetzt das Problem, das sich mein Baustart so stark verzögert, das es in den Winter geht und daher erst im März 2018 gestartete werden kann. Rechnet man das mal hoch habe ich zusätzliche Mietkosten ca. 5-7 Monaten mehr. Kann man sich da nicht beschweren? Hat jemand Erfahrung? Das kann doch kein Zustand sein!
wir haben 5 Monate auf unsere Baugenehmigung warten müssen. Laut Landesbauverordnung BaWü darf dies doch nur maximal 3 Monate dauern. Selbst der erste Termin, der als voraussichtlich genannt war, war schon mit 4 Monaten zu lange. Dieser wurde dann nochmal um 1 Monat verzögert. Auf ständiges Nachhaken wurde man nur vertröstet. Es kamen auch so lapidar Ausreden wie "Herr XY war jetzt 3 Wochen im Urlaub und muss das erst reinarbeiten". So kann man auch nur auf dem Amt arbeiten. In der Industrie plant man mit Vertreter! Ich habe jetzt das Problem, das sich mein Baustart so stark verzögert, das es in den Winter geht und daher erst im März 2018 gestartete werden kann. Rechnet man das mal hoch habe ich zusätzliche Mietkosten ca. 5-7 Monaten mehr. Kann man sich da nicht beschweren? Hat jemand Erfahrung? Das kann doch kein Zustand sein!
Während des Genehmigungsprozesses hättest du Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen können.
Nun kannst du auf Schadenersatz klagen vor einem Zivilgericht. Aber ich bezweifle, dass das Aussicht auf Erfolg hat.
Der Herr XY kann auch nichts dafür, dass er keinen Vertreter hat. Das hat nichts mit „arbeiten auf dem Amt“ zu tun. Diese Aussage ist anmaßend.
Nun kannst du auf Schadenersatz klagen vor einem Zivilgericht. Aber ich bezweifle, dass das Aussicht auf Erfolg hat.
Der Herr XY kann auch nichts dafür, dass er keinen Vertreter hat. Das hat nichts mit „arbeiten auf dem Amt“ zu tun. Diese Aussage ist anmaßend.
M
markus270309.11.17 07:49aero2016 schrieb:
Der Herr XY kann auch nichts dafür, dass er keinen Vertreter hat. Das hat nichts mit „arbeiten auf dem Amt“ zu tun. Diese Aussage ist anmaßend.Hat jetzt nichts mit der Thematik zu tun, aber das ist sehr richtig. Keiner mag auch nur einen Beamten zu viel beschäftigen, und es werden immer weniger. Aber dann wundern sich die Leute, wenn es auf dem Amt länger dauert... Hier gibt es halt meist keine oder eine unzureichende Vertretung, das liegt aber nicht an Herrn XY, sondern am Bürger selbst, der keine teure Verwaltung will.
H
HilfeHilfe09.11.17 08:03markus2703 schrieb:
Hat jetzt nichts mit der Thematik zu tun, aber das ist sehr richtig. Keiner mag auch nur einen Beamten zu viel beschäftigen, und es werden immer weniger. Aber dann wundern sich die Leute, wenn es auf dem Amt länger dauert... Hier gibt es halt meist keine oder eine unzureichende Vertretung, das liegt aber nicht an Herrn XY, sondern am Bürger selbst, der keine teure Verwaltung will.selten so einen quatsch gelesen. Ich als Bürger habe doch gar keinen Einfluß ob Beamte und /oder Angestellte in der Verwaltung eingestellt wird. Die Planung erfolgt immer noch im Land/Kreis/Stadt. Deren Ziel ist es sparen sparen sparen.
Hab ich als Bürger den Kommunen auferlegt Sie sollen sparen ? Wohl kaum !
Setzen 6
HilfeHilfe schrieb:
Hab ich als Bürger den Kommunen auferlegt Sie sollen sparen ?Du als einzelner Bürger nicht, die Bürger als Gesamtheit aber schon, indem Sie die politischen Vertreter gewählt haben, die die schwarze Null propagieren. Dennoch gibt es gesetzliche Verpflichtungen, an die sich die Behörden halten müssen. Dazu gehört auch die ausreichende Ausstattung mit Fachpersonal. Wenn durch die Verletzung dieser Vorschrift andere Paragraphen verletzt werden, die Fremdschaden verursachen, so ist das der Behörde anzulasten.Im vorliegenden Fall wäre erstmal zu prüfen, ob die Fristen tatsächlich überschritten wurden und wenn ja, wer dafür verantwortlich ist. Waren die Bauvorlagen vollständig? Haben die zu beteiligenden Stellen ihre Stellungnahmen fristgerecht abgegeben?
BenutzerPC schrieb:
zusätzliche Mietkosten ca. 5-7 Monaten mehrEs geht also um etwa 5k? Da Du deine Genehmigung jetzt ja hast, wäre mir das Klagerisiko zu hoch. Damit aber das Nagen einer eventuell verpassten Entschädigung aufhört, empfehle ich die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt.