ᐅ Nebenkosten - Was zählt dazu?
Erstellt am: 01.11.17 20:04
Hallo zusammen,
das passt jetzt zwar nur indirekt in ein Hausbau-Forum, aber vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Ich bereite schon mal die Nebenkostenabrechnung für unsere Mieter vor. Ist das erste mal und ich möchte hier nichts vergessen.
Bisher stehen auf dem Plan:
- Kaminkehrerkosten
- Gebäudeversicherungen
- Grundsteuer
- Abfallgebühr
- Wasser/Abwassergebühr
- Strom
- Gas
- Salz für Enthärtungsanlage
Mehr fällt mir jetzt so direkt nicht ein.
Telefon hat jeder seinen eigenen Anschluss/Anbieter.
Habe ich etwas vergessen?
Danke schon mal.
Gruß
Specki
das passt jetzt zwar nur indirekt in ein Hausbau-Forum, aber vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Ich bereite schon mal die Nebenkostenabrechnung für unsere Mieter vor. Ist das erste mal und ich möchte hier nichts vergessen.
Bisher stehen auf dem Plan:
- Kaminkehrerkosten
- Gebäudeversicherungen
- Grundsteuer
- Abfallgebühr
- Wasser/Abwassergebühr
- Strom
- Gas
- Salz für Enthärtungsanlage
Mehr fällt mir jetzt so direkt nicht ein.
Telefon hat jeder seinen eigenen Anschluss/Anbieter.
Habe ich etwas vergessen?
Danke schon mal.
Gruß
Specki
Es gibt viele, viele Listen im Netz und sonstwo.
Die sind alle egal. Zählen tut ausschließlich die Liste im Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung. Insofern ist das Zusammentragen hier obsolet da wir nicht wissen können, was du vereinbart hast.
Klauseln wie "der Mieter trägt alle Betriebskosten" sind kassiert, damit unwirksam und somit alle Kosten vom Vermieter zu tragen - auch das gibt es. Es braucht eine abschließende Liste, die Vertragsbestandteil ist.
Zu pauschal. Wiederkehrende Wartungsarbeiten ja, Kosten für die Erstinbetriebnahme beispielsweise nein!
Auch zu pauschal. Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Glasversicherung ... ja, beispielsweise Mietausfallversicherung oder Rechtsschutz für das Gebäude nicht.
Daneben gilt immer das Wirtschaftslichkeitsgebot, dh. der Mieter kann Vergleichsangebote vorlegen um zu begründen, dass die Prämien zu hoch sind (Vermieter: "hab alles bei Allianz, ist bequemer so" zieht nicht). Dann bleibt der Vermieter auf der Differenz sitzen.
Die sind alle egal. Zählen tut ausschließlich die Liste im Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung. Insofern ist das Zusammentragen hier obsolet da wir nicht wissen können, was du vereinbart hast.
Klauseln wie "der Mieter trägt alle Betriebskosten" sind kassiert, damit unwirksam und somit alle Kosten vom Vermieter zu tragen - auch das gibt es. Es braucht eine abschließende Liste, die Vertragsbestandteil ist.
Specki schrieb:
Kaminkehrerkosten
Zu pauschal. Wiederkehrende Wartungsarbeiten ja, Kosten für die Erstinbetriebnahme beispielsweise nein!
Specki schrieb:
Gebäudeversicherungen
Auch zu pauschal. Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Glasversicherung ... ja, beispielsweise Mietausfallversicherung oder Rechtsschutz für das Gebäude nicht.
Daneben gilt immer das Wirtschaftslichkeitsgebot, dh. der Mieter kann Vergleichsangebote vorlegen um zu begründen, dass die Prämien zu hoch sind (Vermieter: "hab alles bei Allianz, ist bequemer so" zieht nicht). Dann bleibt der Vermieter auf der Differenz sitzen.