ᐅ Bearbeitungsgebühren Hauskredit
Erstellt am: 18.09.17 16:02
N
nordfreund18.09.17 16:02Ich habe viel gegoogelt.
Meine Mutter hat 2010 2 Immobilienkredite und 2015 einen zusätzlichen Immobilienkredit abgeschlossen
Kann man die Bearbeitungsgebühren (Bereitstellungsgebühren 3,00% der Kreditsumme) zurückfordern?
Angeblich ist dies wasserdicht. Dennoch bin ich nicht ganz überzeugt. Hat jemand Erfahrungen oder Wissen?
Meine Mutter hat 2010 2 Immobilienkredite und 2015 einen zusätzlichen Immobilienkredit abgeschlossen
Kann man die Bearbeitungsgebühren (Bereitstellungsgebühren 3,00% der Kreditsumme) zurückfordern?
Angeblich ist dies wasserdicht. Dennoch bin ich nicht ganz überzeugt. Hat jemand Erfahrungen oder Wissen?
T
toxicmolotof18.09.17 21:19Hmm...
Bereitstellungsgebühr: "Die Bereitstellungsgebühr ist eine Gebühr, die zu Beginn eines Vertragsverhältnisses von Telekommunikationsanbietern an die Kunden verrechnet wird. Sie deckt alle Kosten ab, die mit der Bereitstellung von Leistungen verbunden sind." Quelle: Check24.de
Oder vielleicht Bereitstellungszinsen?
Bearbeitungsgebühren UNGLEICH Bereitstellungszinsen.
Bereitstellungsgebühr: "Die Bereitstellungsgebühr ist eine Gebühr, die zu Beginn eines Vertragsverhältnisses von Telekommunikationsanbietern an die Kunden verrechnet wird. Sie deckt alle Kosten ab, die mit der Bereitstellung von Leistungen verbunden sind." Quelle: Check24.de
Oder vielleicht Bereitstellungszinsen?
Bearbeitungsgebühren UNGLEICH Bereitstellungszinsen.
man kann einfach so die bearbeitungsgebühren bei Krediten zurückfordern?
Das will ich auch. Auf welcher Grundlage soll das gehen? Sprich wie argumentiert ihr das?
Schließlich habt ihr euch bei Vertragsabschluss doch mit diesen Gebühren einverstanden erklärt.
Ich kenne das wohl von ganz alten Bausparverträgen, die die Gebühren bei Nicht-inanspruchnahme des Kredites die Abschlussgebühren erstattet. Dies war dann aber bereits im Kleingedruckten genauso vorgesehen seitens der Bank.
Das will ich auch. Auf welcher Grundlage soll das gehen? Sprich wie argumentiert ihr das?
Schließlich habt ihr euch bei Vertragsabschluss doch mit diesen Gebühren einverstanden erklärt.
Ich kenne das wohl von ganz alten Bausparverträgen, die die Gebühren bei Nicht-inanspruchnahme des Kredites die Abschlussgebühren erstattet. Dies war dann aber bereits im Kleingedruckten genauso vorgesehen seitens der Bank.
Kaspatoo schrieb:
Auf welcher Grundlage soll das gehen? Sprich wie argumentiert ihr das?Grundlage dafür sind mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs. Wenn du eine Suchmaschine deiner Wahl befragst, solltest du Antworten finden.
T
toxicmolotof25.09.17 15:14Der TE hat uns leider nicht informiert, welche Gebühren er gerne zurückhaben will.