Tweety906 schrieb:
Ich liefere mal den genauen Wortlaut der Vorbehaltserklärung nach:
"Der AG ist berechtigt von diesem (Firma x)-baudienstleistungsvertrag zurückzutreten, sofern der AG in den nächsten 18 Monaten nach Abschluss des Baudienstleistungsvertrages kein Baugrundstück erwirbt bzw. der AN dem AG kein innerhalb der vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten entsprechendes Grundstück als Erwerbsmöglichkeit nachweisen konnte.Seit Ihr denn aktiv zurückgetreten? Sprich, habt ihr denen euren Rücktritt schriftlich mitgeteilt?
Edit: Sorry, hatte überlesen dass das schon gefragt wurde.
Also, ab an den Schreibtisch, Schreiben aufsetzen, FAX oder Einschreiben inkl. Rückschein.
Gruß
T
Tweety90610.08.17 22:16Vielen Dank, für die sachliche Antwort.
Ich werde morgen einen Fachanwalt für Baurecht kontaktieren und ihn dieses schreiben aufsetzen lassen.
Ich bin schockiert von der unseriösität dieser Firma. Meinst du denn, wir haben ansonsten noch etwas zu befürchten?
Nein, nie wieder! Der Onkel meines Mannes hat ein Bauunternehmen, mit dem werden wir jetzt bauen. Gesetz dem Fall, wir kommen schadlos aus der Nummer mit Firma X heraus.
Ich werde morgen einen Fachanwalt für Baurecht kontaktieren und ihn dieses schreiben aufsetzen lassen.
Ich bin schockiert von der unseriösität dieser Firma. Meinst du denn, wir haben ansonsten noch etwas zu befürchten?
Nein, nie wieder! Der Onkel meines Mannes hat ein Bauunternehmen, mit dem werden wir jetzt bauen. Gesetz dem Fall, wir kommen schadlos aus der Nummer mit Firma X heraus.
H
HilfeHilfe11.08.17 08:07Naja das einzige was ich negativ finde das es jetzt ein Grundstück gibt
T
toxicmolotof11.08.17 08:16Tweety906 schrieb:
bzw. der AN dem AG kein innerhalb der vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten entsprechendes Grundstück als Erwerbsmöglichkeit nachweisen konnte. Vorab: Ich bin kein Jurist. Die folgende Aussage stellt daher keine Beratung war sondern gibt lediglich meine laienhafte Meinung wieder.
Sofern der AN euch in der Vergangenheit ein bezahlbares Grundstück angeboten hat, könnte er sich daraus etwas drehen und die "Ausstiegsklausel" ist eben nicht erfüllt. Also Schadenersatzpflichtig.
Ich empfehle Euch, die (zunächst) 300 Euro für einen Fachanwalt zu investieren.
T
toxicmolotof11.08.17 08:19Btw: Ich hätte dem AG niemals mitgeteilt, dass ihr jetzt ein Grundstück habt. Durch die Aussage im ersten Beitrag hast du Das, wenngleich nicht direkt, ihm aber gesagt. Und daraus wittert er jetzt (neben dem o.g. Problem) jetzt seine Chance.
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