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ᐅ DM-Haus Seisler & Lindinger GmbH Insolvenz!


Erstellt am: 14.03.10 21:52

B
Bauherrennotruf
14.03.10 21:52
Hallo an alle Betroffenen!

Bitte schauen Sie sich in "Bauherrenhilfe" um, damit Sie wissen, was Sie als nächstes tun können. Außerdem sind noch aktuelle Themen, z. B. "Inova Haus" und Berichte zur Deutschen Massivhaus Insolvenz vorhanden, wo man einiges Interessantes zu Insolvenzen nachlesen kann.

Nachfolgend noch mal die Bekanntmachung:

Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -

Geschäftsnummer: 1504 IN 698/10

München, 1.3.2010

Beschluss

In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des In­-
solvenzverfahrens der

DM-Haus Seisler & Lindinger GmbH, Am Kornacker 2, 81375 München
gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Thomas Lindinger, München

- Schuldnerin -

1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
Änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 01.03.2010
um 08.00 Uhr

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Miguel Grosser, Franz-Joseph-Str. 8, 80801
München, Telefon: 089/255487-00, Fax: 089/255487-10

2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachfor­-
schungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen In­-
solvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäftspa­-
piere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das
Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein
von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen

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Hallo Bauherrennotruf,

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