ᐅ Spitzbodenfenster falsch eingebaut - Mangelwert?!
Erstellt am: 07.02.10 15:56
Unser Fertighaus steht endlich. Nun haben wir festgestellt, dass die 2 Spitzbodenfenster quer eingebaut wurden, obwohl in allen Unterlagen "65,5 x 51,5 (HxB)" verschriftlicht wurde. Dies haben wir dem Bauleiter mitgeteilt. Seiner Meinung nach, ist eine Änderung zu aufwendig.
Welche Nachlasshöhe können wir nun sinnvoller Weise einfordern?
Welche Nachlasshöhe können wir nun sinnvoller Weise einfordern?
A
Andreas Euler11.02.10 07:43Hallo,
eine Wertminderung wird gemäß der Zielbaumethode errechnet, dies stellt eine Aufwendige Rechnung dar, die ohne eine Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen nicht in einem Forum beantwortet werden kann.
Ich denke jedoch, dass die Wertminderung sehr gering ausfallen dürfte.
eine Wertminderung wird gemäß der Zielbaumethode errechnet, dies stellt eine Aufwendige Rechnung dar, die ohne eine Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen nicht in einem Forum beantwortet werden kann.
Ich denke jedoch, dass die Wertminderung sehr gering ausfallen dürfte.