Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ vom Küchenkaufvertrag zurücktreten?


Erstellt am: 04.10.12 16:52

T
trudelshuhn
04.10.12 16:52
Hallo zusammen,

schöne schei**e haben wir da... da wir unser Haus aufgrund eines bescheuerten Formfehlers nun doch nicht bekommen, müssen wir in unserer bisherigen Wohnung bleiben. Die fürs neue Haus bestellte Küche von IKEA(*) brauchen wir also nicht mehr.

Frage: was können wir tun? Unsere Küche soll am 5.11. angeliefert und aufgebaut werden. Bezahlt ist sie schon. Dass wir auf den Kosten für die Maßarbeitsplatte sitzenbleiben werden, verstehe ich sofort, und habe damit auch keine Schmerzen. Gibt es für den Rest eine Chance? IKEA bietet doch drei Monate Rückgaberecht, wie läuft das, wenn man schon gekauft, aber IKEA noch nicht geliefert hat?

Vielen Dank !

Gruß
Christian

Anzeige
Hallo trudelshuhn,

schau mal hier: vom Küchenkaufvertrag zurücktreten?. Da wird jeder fündig!
E
Elvis_1220
04.10.12 20:03
Erstmal sorry wegen eurem Haus - kann mir vorstellen das sowas richtig beschissen ist.

Aber zu deiner Frage... Wenn die Küche erst in einem Monat zugestellt wird könnt Ihr versuchen die Bestellung einfach stornieren zu lassen. Mit etwas Glück geht das eventl ohne größere Probleme. Sollte die Arbeitsplatte bereits in Produktion sein ist es wie du sagst - die Kosten werden dir nicht erstattet. Ich würde mich am besten gleich morgen früh zur Ladenöffnung (oder zumindest so baldigst als möglich) mit allen Unterlagen, Kassenzettel, usw. zum Kundenserviceschalter begeben und versuchen alles zu stoppen. Umso früher - umso besser!
ikeaküche