Firma STREIF Weinsheim - Zahlungsverpflichtung

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hephta

Zum Thema Zahlungsverpflichtung der Firma STREIF habe ich bereits im Thema "Firma Streif Weinsheim - Erfahrungen mit Zahlungsverpflichtung?" von Lulu1 einige Dinge angemerkt. Unsere Erfahrungen hierzu sind aber so umfangreich, dass ich deshalb ein neues Thema angelegt habe.

Die Zahlungsverpflichtung ist bei STREIF ein Formular, welches im Normalfall bei der Unterzeichnung des Werkvertrages an die Bauherren ausgehändigt wird und mit der Auftragssumme ausgefüllt an die Bank weitergeleitet werden soll. Dieses Formular ist ein Aval und schützt STREIF vor bösen Überraschungen finanzieller Art, wenn ein Bauherr nicht zahlen kann oder will. Soweit klingt das noch gut.
Aber jetzt wird es schlechter: Ein Aval wiederum ist eine Abtretung von Zahlungsansprüchen. Die Bauherren ermächtigen STREIF und die finanzierende Bank dazu, direkt miteinander abzurechnen. STREIF rechnet die Leistungen also direkt mit der Bank ab. Der Bauherr hat damit aber keine oder eine nur sehr eingeschränkte Möglichkeit, bei mangelhafter Leistung Geld einzubehalten. Zusätzlich lassen sich viele Banken für diese Ausstellung der Abtretung und damit Sicherstellung der finanziellen Mittel für STREIF, nach meinem Wissensstand, bis zu 3 % (!) der zu bestätigenden Auftragssumme als Avalprovision oder Gebühr vom Bauherren erstatten. Da kommen, je nach Auftragssumme, sehr schnell einige tausend Euro zusammen! Dies ist in den meisten Fällen den Bauherren solange unbekannt, bis STREIF alle Bauvoraussetzungen einfordert, zu denen auch die Zahlungsverpflichtung gehört. Im Werkvertrag formuliert STREIF dies so: "Die Auftragssumme abzüglich geleisteter Zahlungen ist durch eine Zahlungsverpflichtung gemäß Muster Anlage 2 abzusichern und für STREIF kostenfrei binnen zwei Monate nach Ausstattungsvereinbarung von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut beizubringen." Der wichtigste Punkt aus STREIF-Sicht hierbei ist kostenfrei.
STREIF verlangt diese Sicherheit vom Bauherr, STREIF weiß, dass diese (meist) nicht günstig zu haben ist, STREIF weist nicht explizit darauf hin, obwohl sie diese Sicherheit nicht erst seit gestern verlangen, STREIF weiß, dass die Kosten (Avalgebühren) erst nach Abschluss der Finanzierung aus dem Nichts (bei Weiterreichung an die Bank) auftauchen! Daher ist dies (nicht nur) aus unserer Sicht unfair und verantwortungslos!
Deshalb wandten wir uns mit der Bitte der Erstattung der Avalgebühren an den STREIF-Geschäftsführer. Dieser lehnte mit dem Hinweis auf den Paragraphen 2 der Vertragsbedingungen (Zusatzkosten - Gebühren, Prüfstatikkosten, Honorare für Sonderfachleute, etc.) unsere Bitte ab. Aber wer kann sich schon nach mehreren Wochen oder Monaten an das Kleingedruckte erinnern und verbindet dies dann auch mit der Zahlungsverpflichtung!
Gezwungener Maßen begangen wir hier außerdem einen weiteren großen Fehler. Um weitere Verzögerungen im Bau (und Bereitstellungszinsen) zu vermeiden überwiesen wir die Avalgebühren, während unserer brieflichen Korrespondenz mit dem Geschäftsführer, an die Bank. Das haben wir auch in unseren Brief geschrieben, in der Alles-Wird-Gut-Hoffnung, dass man uns als positive Referenz nicht verlieren will und uns so finanziell entgegen kommt.
Was passierte also in Weinsheim? Der wartete erst mal ab, bis die Zahlungsverpflichtung eingegangen war. Dann schrieb nicht er, sondern das Kundenkompetenzzentrum zurück: "Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass nun die Zahlungsverpflichtung (Anlage 2 Ihres Vertrages) für Ihr Bauvorhaben vom 16.11.2009 bei uns ordnungsgemäß am 20.11.2009 eingegangen ist. Dies bedeutet für uns, dass Sie die weitere Bearbeitung Ihres Bauvorhabens mit dem jetzigen Vertragsstand wünschen und wir somit alle vorliegenden Schreiben als gegenstandslos betrachten." Danke STREIF!
Dann taten wir endlich einmal das, was wir bereits im Februar hätten tun sollen. Wir wandten uns an unabhängige Unterstützer!
Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg hätte man uns sehr gern richtig gut geholfen. Aber wir waren zu spät. Nur wenige Tage. Nach all den Monaten, nur wenige Tage zu spät. Hätten wir nur die Avalgebühren noch nicht überwiesen, dann hätten wir STREIF und die Bank mit Hilfe der Verbraucherzentrale darauf aufmerksam gemacht, dass es mehrere Urteile gibt, nach denen solche Zahlungsverpflichtungen und damit auch Avalgebühren unzulässig sind! (Leider habe ich vergessen die geschriebene Fassung der Urteile mitzunehmen, so dass ich erst am Montag in der Verbraucherzentrale nachhaken kann. Dann informiere ich darüber genauer.)
Aber, wir haben überwiesen und waren damit in diesem Sinne einverstanden! Rauskommen wäre nur auf dem Klageweg möglich. Dies würde aber eine Ewigkeit bis zur Entscheidung dauern. Und wir hätten weitere Bereitstellungszinsen und finanzielle Belastungen und immer noch kein Haus! Also gibt es nur eins - so schnell wie möglich fertig werden!

Nebenbei: Es gibt aber auch die Möglichkeit kostengünstig oder gar kostenfrei an die Ausstellung der Zahlungsverpflichtung zu kommen - wenn man die richtige Bank hat! Also aufpassen und dies auf jeden Fall vor Abschluss der Finanzierung beim Finanzberater hinterfragen, wenn man die Zahlungsverpflichtung, als Anlage des Werkvertrages, angenommen hat!
 
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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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