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ᐅ Grunddienstbarkeit Wasserversorgungsleitung


Erstellt am: 17.01.17 15:43

V
Vale46
17.01.17 15:43
Hallo zusammen,

Ich möchte aus privater Hand ein Grundstück erwerben. Ich weiß das auf jeden Fall die Versorgungsleitung für Frischwasser parallel zur Grenze im Abstand von ca. 1m verläuft. Und dann nahtlos in das Nachbargrundstück übergeht. Eine Baulast ist auf dem Grundstück nicht vorhanden. Aus dem Grund wird der örtliche Wasseranbieter mit Sicherheit eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen haben. Welche Nachteile entstehen mir als Käufer dadurch? Abgesehen davon das ich das nicht überbauen darf. Wenn dort eine Reparatur durchgeführt werden muss, muss ich die Kosten dann tragen?

Vielen Dank für eure Hilfe
W
Weimy
18.01.17 08:05
Das Grundstück ist weniger wert, wenn eine Einschränkung durch eine Grunddienstbarkeit vorliegt. Die Kostenfrage bei Reparatur würde ich mittels Notarvertrag festlegen lassen, nämlich derart, dass der Wasserversorger für alle Kosten aufkommen muss und das Grundstück in den vorherigen Zustand versetzen muss.
V
Vale46
18.01.17 08:23
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Wird das dann im gleichen Zug mit dem Kaufvertrag gemacht? Spielt der Wasserversorger da so einfach mit? Wie läuft sowas in der Regel ab?
K
Kaspatoo
19.01.17 21:10
Hallo,

wir bauen auch mit einer Grunddienstbarkeit, allerdings aus der anderen Perspektive.
Unser Abwasser läuft durch das Nachbargrundstück zur unteren Straße (statt nach oben zu unserer Straße zu pumpen).
Dafür haben wir und unsere Nachbarn eine gleichlautende Klausel, dass wir mit der Grunddienstbarkeit Recht und Pflicht haben, die Abwasser und Regenwasserleitung mit Schächten (da Hanglage) dauernd zu unterhalten.
Unterhalten als Pflicht heißt für mich, ich trage etwaige Kosten falls etwas mit der Leitung ist.
Unterhalten als Recht heißt für mich, unsere Nachbarn müssen notwendige! Maßnahmen zur Wartung etc. dulden.

Prinzipiell/ theoretisch mindert sich der Grundstückswert, zumindest bei einem Makler die nach sowas gehen. Würde ich es privat weiterveräußern wäre das für mich kein Verhandlungsargument.

Und ansonsten, hast du bereits richtig erkannt, darf die Fläche nicht überbaut werden.

Da du am Ende ohnehin mit einem Notar sprechen musst, kannst du so einen auch bereits zu dem Thema um Auskunft bitten (vorher ggf. Fragen was es kostet).
M
micric3
29.08.19 12:56
Kaspatoo schrieb:

Prinzipiell/ theoretisch mindert sich der Grundstückswert, zumindest bei einem Makler die nach sowas gehen.

Gibt es hierzu Erfahrungswerte zum Thema Wertminderung?
M
MayrCh
29.08.19 14:22
micric3 schrieb:

Gibt es hierzu Erfahrungswerte zum Thema Wertminderung?
Abhängig von Grad der Beeinträchtigung. In der Regel irgendwas von 20-30% des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Fläche (Leitungstrasse + Schutzstreifen).
Aber Achtung: Als Anschlussnehmer hast du bei Versorgungs- und Verteilerleitungen idR. keinen Anspruch auf die Eintragung einer Dienstbarkeit und die damit ggf.. einhergehende Entschädigung.
nachbargrundstückgrunddienstbarkeitreparaturwasserversorgerabwasseranspruch