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ᐅ Grundstücksteilung beim Doppelhaus


Erstellt am: 06.01.17 10:37

D
Düsentrieb
06.01.17 10:37
Guten Morgen zusammen,

Wir beabsichtigen über einen Projektentwickler eine noch nicht gebaute Doppelhaushälfte zu erwerben. Das Gesamtgrundstück ist 567 m2 groß und wird separat über einen Makler verkauft. Wir haben uns für die kleinere Hälfte entschieden, die andere Hälfte wird voraussichtlich von einem Investor gekauft, der die Hälfte vermietet. Nun ist es so, daß wir zuerst unseren Grundstücksteil kaufen sollen, bevor der Hausbau beginnt. Uns ist wichtig, daß das Grundstück real geteilt wird, nicht ideell. Der Projektentwickler teilte mir jedoch gestern mit, daß eine Teilung erst nach Fertigstellung des Hauses erfolgen würde. Wir wollen aber unbedingt, daß bereits beim Grundstückskauf die Realteilung im Kaufvertrag notariell festgesetzt wird. Leider haben wir keine Erfahrung und kennen auch niemanden, der uns beim Hauskauf bzw.-Bau beraten könnte. Deshalb hier meine Frage: wie wird üblicherweise in solchen Fällen verfahren, wann wird eine reale Teilung normalerweise vorgenommen?

Vielen Dank im Voraus.

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Hallo Düsentrieb,

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D
DG
06.01.17 12:40
Hallo Düsentrieb,

Das Grundstück sollte (ich würde sogar sagen "muss") vor Eurem Bau real geteilt werden, ansonsten liegt Eure Hypothek/Finanzierung auf dem Gesamtgrundstück. Das löst weitere Probleme aus, da der Investor seinen Grundstücksanteil ebenfalls zur Finanzierung benötigt (vermutlich), sodass sich dann zwei Banken um den ersten Rang streiten bzw. zunächst Teileigentum im Grundbuch gebildet werden müsste, was Mehrkosten auslöst.

Ebenso ist die Teilung des Grundstücks nach Fertigstellung des Gebäudes signifikant (einige Hundert Euro) teurer als ohne Bebauung, da ein amtlicher Lageplan zum Teilungsantrag angefertigt werden muss und die Teilungsgenehmigung eine Gebühr bei der Stadt Düsseldorf (zwischen min. €50.- bis Max. €250.-, hier vermutlich €50.- oder €100.-) auslöst.

Dem Modell würde ich also nur zustimmen, wenn der Projektentwickler, sämtliche Mehrkosten für Teilung und Notar/Grundbuch trägt und dafür Sorge trägt (also rechtlich dafür haftet), dass Ihr nicht für eine etwaige Insolvenz des Investor haftet und keinerlei Einbußen bei der Kreditfinanzierung habt. Das wird er definitiv ablehnen und Ihr solltet das Risiko sowie die Mehrkosten nicht tragen, weil Euch das keinen Mehrwert liefert, sondern ganz im Gegenteil nur Nachteile hat. Es gibt wirklich keinen einzigen Grund, die Teilung nachzuziehen.

Alles in allem muss man daher definitiv dazu raten, sofort zu teilen. Die Teilung kostet weniger und es gibt sofort klare Besitz-Verhältnisse und damit eindeutige Finanzierungssituationen.

Zudem ist die Teilung dann auch deutlich schneller in der Bearbeitung - technisch kann man eine Teilung eines unbebauten Grundstücks in einem Neubaugebiet sehr schnell durchführen, das kann in einigen Tagen über die Bühne sein und dann ans Katasteramt weitergeleitet werden. Wenn das Grundstück bebaut ist, muss man die Teilungsgenehmigung der Stadt D'Dorf abwarten, vorher geht's beim Katasteramt nicht weiter.

Problem wird aber eher die Auftragslage der öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein, insofern würde ich mich darum schon mal kümmern.

MfG
Dirk Grafe
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