Hmm... dann sind wir scheinbar irgendwie durch das Raster gefallen, wenn hier alle den Fragebogen schon so früh bekommen haben. Vielleicht weil wir das Grundstück nicht gekauft haben, sondern weil es von einem Bestandsgrundstück abgeteilt wurde?
Dann werde ich nach Weihnachten wohl mal beim FA nachhaken müssen
Dann werde ich nach Weihnachten wohl mal beim FA nachhaken müssen
Muss denn die Grundsteuer für den abgelaufenen Zeitraum nachbezahlt werden oder gilt die Grundsteuer erst ab dem Zeitpunkt der Festsetzung?
Ähnliche Themen