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ᐅ Wann wurde bei Euch der Einheitswert festgestellt?


Erstellt am: 14.12.16 08:36

T
Teyla
14.12.16 08:36
Huhu,

wir wohnen nun seit über einem Jahr in unserem neuen Haus (Einzug August 2015) und fragen uns, wann denn endlich der Einheitswert unseres Hauses für die Berechnung der Grundsteuer festgestellt wird.

Im Netz finde ich leider nur die Aussage, dass man irgendwann automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur Feststellung zugeschickt bekommt, aber nirgends eine Aussage, in welchem Zeitraum dies geschieht.
Auf der Seite unseres Finanzamts finde ich dazu leider auch nichts und auch keinen Fragebogen zum runterladen.

Muss ich mich selbst beim Finanzamt um diesen Fragebogen bemühen?
Wenn ja, woher hätte ich das denn wissen sollen?

Wie lange hat es bei Euch gedauert, bis der Einheitswert festgestellt wurde und musstet ihr dafür selber tätig werden oder kam der Fragebogen automatisch zu Euch?

Ich habe irgendwie Angst, dass es mein Versäumen ist und möchte den Einheitswert lieber so schnell wie möglich festgestellt haben, warte nun aber schon so lange auf den Fragebogen, der nicht kommt!
Möchte das möglichst schnell erledigen, weil ich nicht irgendwann einen hohen Betrag für mehrere Jahre nachbezahlen möchte.

Würde mich freuen, wenn Ihr mal berichtet, wie es bei Euch abgelaufen ist.

P.S. Ich wohne in Niedersachsen, falls das eine Rolle spielt.
D
DG
14.12.16 10:56
Hallo Teyla,

das Finanzamt hat durch den Abgleich mit dem Grundbuch Kenntnis vom Eigentumsübergang, d.h., die wissen längst, dass Euch das Grundstück gehört und dass dafür natürlich Grundbesitzabgaben fällig werden.

Also keine Angst, das FA kommt ganz sicher von ganz allein auf Euch zu.

Wenn man nun trotzdem wissen will, was da auf einen zukommt, kann man sich vermutlich auf der HP der Gemeinde ROW die Hebesätze für Grundsteuer B (Grundsteuer A ist für unbebaute/agrarische Grundstücke) anschauen und den Einheitswert schätzen bzw. mal einen Nachbarn fragen, was die so zahlen oder an Einheitswert angesetzt haben. Oder aber man holt sich einen Richtwert vom Finanzamt, bis der korrekte Bescheid vorliegt.

Vergessen werdet Ihr aber nicht, davon kannst Du ausgehen.

MfG
Dirk Grafe
F
FrankH
14.12.16 11:40
Ich habe zwar nicht neu gebaut und beim Kauf einer Bestandsimmobilie geht es vielleicht auch etwas schneller. Bei mir kam die Festsetzung des Einheitswertes meines Wissens noch im gleichen Monat des Eigentumsübergangs, spätestens im Folgemonat.
Kann also offenbar sehr unterschiedlich sein.
M
Musketier
14.12.16 12:34
FrankH schrieb:
Ich habe zwar nicht neu gebaut und beim Kauf einer Bestandsimmobilie geht es vielleicht auch etwas schneller. Bei mir kam die Festsetzung des Einheitswertes meines Wissens noch im gleichen Monat des Eigentumsübergangs, spätestens im Folgemonat.
Kann also offenbar sehr unterschiedlich sein.

Der Einheitswert steht ja dann auch schon fest und muß nicht mehr ermittelt werden.

@Teyla
Ist die Änderung im Grundbuch schon durch oder steht da immer noch die Auflassungsvormerkung?
T
Teyla
14.12.16 13:00
Ja, das Grundbuch ist schon lange durch, haben das Grundstück vor über 2 Jahren von meiner Oma übertragen bekommen.

Ich hoffe mal, dass irgendwann endlich dieser blöde Fragebogen kommt. Hab keine Lust irgendwann für Jahre nachbezahlen zu müssen, nur weil die nicht in die Pötte kommen.

Einheitswert schätzen wird nichts bringen, weil alle anderen Häuser uralt sind und absolut nicht mit unserem vergleichbar
B
Basti2709
14.12.16 13:02
- Grundstück gekauft im Dezember 2014
- Einzug Januar 2016

Formular zur Feststellung im Oktober 2016 erhalten.
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