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ᐅ Müssen wir bei Insolvenz die letzte Rechnung zahlen?


Erstellt am: 14.07.09 16:42

O
OlgavonderWolga
14.07.09 16:42
Hallo, ich habe folgende Frage. Vorab: Unser Hausbauer ist insolvent. WIr sind gerade mit unserem Haus bis auf wenige Mängel fertig geworden und müssen die letzt Rechnung zahlen. Unsere Freunde, die ebenfalls mit dem HB gebaut haben, hat es weniger gut getroffen. Ihnen wurde vom Inso-Verwalter verkündet, dass das Haus nicht mehr festgestellt wird, obwohl bereits mehr angezahlt worden ist.
Frage: Sind wir dazu verpflichtet den ausstehenden Betrag an den Inso-Verwalter zu zahlen?? Am liebsten würde ich das Geld unseren Freunden geben.

Danke
Olga
6
6Richtige
14.07.09 17:19
Hallo OlgavonderWolga,

nimm bitte einfach Kontakt mit Herrn Nilson vom Bauherrennotruf auf, der kennt sich bestens mit insolventen Baufirmen aus und kann Dir sicher weiterhelfen.

bauherrennotruf@gmx.de
040 / 88 88 66 21
J
JOERG24
14.07.09 22:10
Wenn Ihr eine Rechnung über eine erbrachte Leistung erhalten habt dann müsst Ihr diese in den meisten Fällen auch bezahlen. Im übrigen wird der Insolvenzverwalter auch keine andere Lösung akzeptieren wollen oder dürfen und bei Nichtzahlung entsprechende Maßnahmen bis zur Pfändung betreiben.

Der Fall kann nur anders sein wenn Ihr für Leistungen zahlen sollt die nicht erbracht wurden.
O
OlgavonderWolga
05.11.09 11:04
Hallo,

ich habe die nächste Frage zum Thema Insolvenz.

Bei uns ist jetzt so, dass unser Bauträger liquidiert ist, der INsolvenzverwalter den Betrag der Schlussrechnung von uns einforderte, wir daraufhin ein Gutachten der Mängel vorlegten, welches beinhaltet, dass die Kosten der Mängelbehebung in etwa so hoch sind wie die Schlussrechnung, daraufhin schriftliches Statement vom INSO Verwalter: Lasst Die MÄngel beheben, zahlt direkt an die Handwerker und legt die Schlussrechnungen zur finalen Überprüfung mir vor. Das ist ja wunderbar, aber wie lange können wir uns mit der Mängelbehebung Zeit lassen?????

Danke und Gruß
Olga
6
6Richtige
05.11.09 11:09
Hallo OlgavonderWolga,

warum fragst Du? Wollt ihr ein mängelfreies Haus oder nur das Geld einbehalten?
O
OlgavonderWolga
05.11.09 11:13
Ja, natürlich wollen wir ein mängelfreies Haus. Ich bin der Meinung, dass die Mängel zügig behoben werden müssen, es gibt hierzu eine konträre Meinung vom Bauherren, dass wir alle Zeit der Welt haben bzw. in den nächsten 4 1/2 Jahren der eigentliche Gewährleistungszeit.

Um die Frage zu klären, habe ich diese Euch gestellt. Wie ist Eure Meinung hierzu.

Danke
Olga
mängelbehebunginsolvenzverwalterschlussrechnung