ᐅ Bauverzögerung -> Entschädigung?
Erstellt am: 17.10.16 13:53
M
Musketier17.10.16 17:18andimann schrieb:
Hi,
Der Bauherr ist der AG, ich habe keine AGBs. Die Strafe steht ja in dem Vertragsentwurf des AN.
Das Zitat ist vermutlich mehr auf die Vertragskonstrukte zwischen GU und SUBs bezogen.Sorry , du warst zu schnell, hatte es selbst gemerkt und den Beitrag gelöschtIst keine Vertragsstrafe vereinbart, muss der Schuldner = hier GU erst in Verzug gesetzt werden.
Der (drohende) Verzug wird hier ja schon anerkannt, dies gilt es schriftlich zu fixieren.
Zu ersetzen ist der volle Schaden ab Verzugseintritt und nur der, dies unbegrenzt.
Ohne konkreten Schaden Grundstück. kein Geld!
Der (drohende) Verzug wird hier ja schon anerkannt, dies gilt es schriftlich zu fixieren.
Zu ersetzen ist der volle Schaden ab Verzugseintritt und nur der, dies unbegrenzt.
Ohne konkreten Schaden Grundstück. kein Geld!
Otus11 schrieb:
Ohne konkreten Schaden Grundstück. kein Geld!Eben. Daher auch der Begriff "Schadenersatz"
andimann schrieb:
Hi,
Mir wurde gesagt, dass der Maler den Boden ohnehin abdecken muss, egal ob da schon Fliesen sind oder nicht. Auf Farbe hält der Fliesenkleber wohl nicht gescheit.
Viele Grüße,
Andreasklar das ist richtig. der Maler kann den Boden nicht völlig verkleistern und beschmieren. aber er kann ohne Bodenbelag etwas unvorsichtiger den Boden abdecken und einzelne Flecken sind überhaupt kein Problem. wenn ihr Tapeten +Bodenbelag legt werdet ihr doch auch immer erst die Wand fertigmachen und dann den Boden, obwohl man auch mit fertigen Boden die Wände bearbeiten kann (zb bei Renovierung in paar Jahren). es erleichtert einfach ungemein. im Grunde gibt es wenig was ein Maler in der trocknungszeit kaputt machen kann. er könnte die Fenster zukleistern. erstens würde man das natürlich klar erkennen das die Farbe vom Maler kommt, zweitens sind die Fenster sicher noch mit Folie verschloßen. wände und Böden kann er im Grunde nicht ruinieren, Innentüren sind keine drin, Sanitär endinstallation nicht, Treppe ganz sicher auch noch nicht. er könnte natürlich die Heizung kaputtmachen, was aber wohl auch quatsch wäre. im Grunde kann der Maler nicht viel kaputtmachen im Haus, was das gewährleistungsausschließen vom GU irgendwie rechtfertigen würde.
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