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ᐅ VOB / Vorteile/Nachteile aus Sicht von Auftraggebern und -nehmern


Erstellt am: 12.10.16 17:18

V
VOBistmagisch
12.10.16 17:18
Hallo,

ich beschäftige mich mit der VOB. Konkret geht es darum, wie die VOB Teile A und B
die Interessen von AG und AN berücksichtigen. Die VOB wird zwingend in der Beschaffung
öffentlicher Bauleistungen angewandt. Im Vergabewesen gibt es den Grundsatz der
"Wirtschaftlichkeit" für Bauvorhaben, was soviel bedeutet wie sparsamer Umgang
mit öffentlichen Mitteln und den Grundsätz das die mittelständische Interessen im
öffentlichen Beschaffungswesen berücksichtigt werden sollen.

Ich möchte gerne Wissen, wie Sie das sehen? Finden sie als Bauunternehmer das Ihre
Interessen in der VOB genügend berücksichtigt werden? Gibt es hier Mitarbeiter
einer Vergabestelle, die mir näheres dazu sagen können?

Wenn gewusst, bitte auch darauf eingehen, in wie Weit mittelständischen Interessen
bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses einfließen und "Wirtschaftlichkeit"
bei der Prüfung und Wertung maßgeblich ist. Bitte auch gerne weiteres zur Anwendung
der VOB bezüglich des Vergabeverfahrens. Gibt es da etwas was die Vergabestellen
an der VOB kritisieren?

Auch andere Leute die sich mit der VOB auskennen, bitte ich um Antwort.

Ich danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten.

Besten Gruß,
VOBistmagisch
K
Knallkörper
12.10.16 19:30
VOBistmagisch schrieb:
Wenn gewusst, bitte auch darauf eingehen, in wie Weit mittelständischen Interessen
bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses einfließen

Die LVs bei öffentlichen Ausschreibungen werden auch von externen Planern erstellt. Die Planer haben vorher vielleicht gute Erfahrung mit Produkt XY gemacht, oder "gute Erfahrungen" mit dem Vertrieb des Herstellers von XY. Dann ist das LV gerne mal so erstellt, dass nur das Produkt XY die Anforderungen erfüllt. Ist jetzt eher eine Erfahrung aus dem Maschinenbau.
V
VOBistmagisch
12.10.16 22:04
Danke für die Antwort. Soweit mir bekannt ist, ist das im Bauwesen weniger der Fall. Bauunternehmen treten als Bauleistungsversprecher auf. Da gibt es nicht so viele Produktdifferenzierungsmerkmale wie auf anderen Gütermärkten. Salopp gesprochen, kann jeder das Haus bauen so wie es der Architekt vorgibt. Deswegen gewinnt nach der Logik der billigste
K
Knallkörper
12.10.16 23:13
Naja. Es geht um die VOB. Auch die Energieversorgung einer großen öffentlichen Einrichtung wird nach VOB ausgeschrieben. Bauleistungen im Sinne der VOB sind nicht nur Maurer- oder Zimmererarbeiten.

Wenn 10.000 m2 Estrich ausgeschrieben werden mit einer bestimmten Qualität, die nur durch Zugabe eines bestimmten Mittelchens erreicht werden kann, ist es aber das Selbe, oder?
V
VOBistmagisch
13.10.16 12:10
Hmm, sind Sie da sicher? Soweit mir bekannt, wird Energie entweder nach VOL/A bzw. VgV oder den speziellen Rechtsverordnungen ausgeschrieben. Was anderes ist natürlich Baustrom.

Ja, Sie haben Recht. Ich denke da an Alpina Weiss, mit sehr starkem Weiß

Gruß
T
toxicmolotof
13.10.16 12:20
Ich wüsste gerne, mit welchem Hintergrund die Frage gestellt, bzw. das Thema eröffnet wurde.
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