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ᐅ Änderungen an der notariell beglaubigten Leistungsbeschreibung


Erstellt am: 09.10.16 23:30

H
Hendrik007
09.10.16 23:30
Hallo Leute,
zu der Bau- und Leistungsbeschreibung unserer Wohnung (Mehrfamilienhaus vom Bauträger), haben wir Änderung- und Ergänzungswünsche. So sollen in das Bad andere Objekte, eine zusätzliche Trockenbauwand gezogen und natürlich weitere Steckdosen gelegt werden. Teilweise sind diese kostenneutral (Badewanne statt Dusche), andere sorgen für einen Aufpreis.
Wie dokumentiert man diese Wünsche (und Preise) nun richtig?
Die (unvollständige) Bau- und Leistungsbeschreibung sowie die (nicht vollständigen) Grundrisse hängen, vom Notar beglaubigt, dem Kaufvertrag an. Macht man nun mit dem Bauträger ein Ergänzungspapier mit den Abweichungen oder einen vom Notarvertrag losgelösten Vertrag über die Sonderwünsche?

Danke jnd Grüße
Hendrik
7
77.willo
10.10.16 00:45
Bei uns gibt es für alle Sonderwünsche eine gesonderte Beauftragung an den Bauträger nachdem wir ein Angebot erhalten haben.
H
HilfeHilfe
10.10.16 07:59
Hallo,

einen ähnlichen Fall hatten wir auch. Die Bauleistungsbeschreibung wurde um Sonderwünsche soweit bekannt vor dem Notartermin geändert und dann im nachgang notariell Beurkundet.

Weitere Sonderwünsche wurden gesondert angeboten, angenommen und dann beauftragt. Es gab auch mal einen "tausch" , zB wurde ein Handtuchwäremkörper beurkundet und dann später rausgenommen und begutschriftet.

Du musst da nichts mehr tun, jeder Gang zum Notar würde Geld kosten bzw. der Bauträger nicht mitmachen. Das einzige was eine Grauzone ist die 5 Jahre gewähr, kann sein das hier die nachträglichen Sonderwünsche nur auf 2 Jahre beschränkt sind.
H
Hendrik007
10.10.16 08:35
Moin,

also wurde die Bauleistungsbeschreibung bei Euch schon um ein paar Aspekte geändert, bevor Ihr den Termin beim Notar hattet? Bei manchen Sachen (Bodenbelegen etwa) ist es ja auch sinnvoll sie erst im Nachgang zu klären, da sie den Kaufpreis uns somit u.a. die Notarkosten in die Höhe treiben.
Komisch finde ich halt, dass beispielsweise der Grundriss nicht exakt richtig ist. Eine (Trockenbau-)Mauer ist an der falschen Stelle und wir hätten sie gerne (kostenneutral) woanders. Nun habe ich etwas Angst, dass sich letztendlich doch da landet, wo sie ursprünglich eingeplant wurde. 😉
H
HilfeHilfe
10.10.16 09:52
Hendrik007 schrieb:
Moin,

also wurde die Bauleistungsbeschreibung bei Euch schon um ein paar Aspekte geändert, bevor Ihr den Termin beim Notar hattet? Bei manchen Sachen (Bodenbelegen etwa) ist es ja auch sinnvoll sie erst im Nachgang zu klären, da sie den Kaufpreis uns somit u.a. die Notarkosten in die Höhe treiben.
Komisch finde ich halt, dass beispielsweise der Grundriss nicht exakt richtig ist. Eine (Trockenbau-)Mauer ist an der falschen Stelle und wir hätten sie gerne (kostenneutral) woanders. Nun habe ich etwas Angst, dass sich letztendlich doch da landet, wo sie ursprünglich eingeplant wurde. 😉


deswegen absichern. Am besten vor Notartermin ändern lassen. Wenn es wegen den internen Abläufen nicht schnell geht zumindest per Email, Fax wie auch immer bestätigen lassen ( nicht mündlich). Es ist natürlich klar das nach dem Notartermin man keinen Druck auf den Bauträger ausüben kann
notarterminbauträgerbauleistungsbeschreibungkostenneutralbeurkundet