Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Anfechtung Baugenehmigung wg laufendem Normenkontrollverfahren


Erstellt am: 27.09.16 19:39

H
HilfeHilfe
30.09.16 11:49
wäre mir das Risiko auch zu hoch. Oder geht der Verkäufer darauf ein eine Klausel einzusetzen wenn man nicht bauen kann der Vertrag Rückabgewickelt werden kann ?
D
DG
30.09.16 12:03
apokolok schrieb:

Die Zweifel kann ich ausräumen.
Selbstverständlich kann man eine Baugenehmigung erhalten. Der Bebauungsplan bleibt während des Verfahrens grundsätzlich rechtskräftig. Erst im Ergebnis des Normenkontrollverfahrens kann er seine Rechtskraft verlieren. Selbst dann sind die meisten Beanstandungen heilbar und müssen in einem geänderten Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt werden.

Das war vielleicht in Eurem Fall so - aber wer oder was sagt Dir, dass das hier genauso laufen kann oder muss? Wir sind hier eindeutig im Bereich der Rechtsberatung und diese unterliegt im Forum besonderen Bedingungen. Zuständig dafür ist @Otus11 - er kann vielleicht mehr dazu sagen.

Hier in der Region ist auch gerade ein Bebauungsplan für nichtig erklärt worden, weil die Unterschrift des Bürgermeisters gefehlt hat. Jetzt darf im entsprechenden Bereich frei gebaut werden und die Gemeinde kann nichts dagegen unternehmen. Ist der umgekehrte Fall - aber die Auswirkungen sind gravierend, die Gemeinde kann das (vermutlich) nicht mehr heilen.

MfG
Dirk Grafe
A
apokolok
30.09.16 12:28
Du hast natürlich recht.
Ich habe allerdings auch betont, dass ich Laie bin und die Information auf meiner persönlichen Erfahrung beruht.
Möge @Otus11 Klarheit schaffen, vielleicht haben meine Informationen dem OP aber dennoch etwas weitergeholfen.
O
Otus11
30.09.16 15:33
Der RA des Klägers hat nicht so ganz unrecht. Nur muss der Fall halt von dem noch gewonnen werden, aber es knirscht im Verfahren...

Die konkrete Beurteilung muss dein RA vornehmen.

Zum Einstieg:
Google mal:
Eilverfahren ARGE Baurecht
(allgemein, nicht zur NKK)

Und zur NKK:
infoblatt Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht
(Dort auch letzter Absatz unter 2. !!!)]


Schlagwörter zur Baugesetzbuch - die auch trotz ggf. nichtigem (-> NKK) Bebauungsplan - möglich wären sind:
** Widerspruch (Anfechtungsklage ggf.später)
** aufschiebende Wirkung des W.
** und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des W. bzw. sofortigen Vollziehbarkeit.
Nach dem Eilverfahren folgt ggf. Hauptsacheverfahren.

Je nach Landesrecht müssen konkrete Einwendungen des Klägers vor dem NKK bereits im Anhörungsverfahren erhoben worden sein, sonst droht "materielle Präklusion" - der Kläger wird nicht im NKK gehört, wenn er mit Einwänden erst dort und damit zu spät kommt.

All dies nur zur Terminonolgie.
Wie gesagt:
Konkret sollte das (d) ein Fach-RA beurteilen und auch Akteneinsicht nehmen.
Oder ihr tut euch mit mehreren Interessenten zusammen und lasst RA für euch gemeinsam beurteilen. Dürfte ja noch mehr interessieren...
O
Otus11
01.10.16 08:32
Guten Morgen,

habe oben noch ein paar Ergänzungen eingefügt.
J
jeti79
01.10.16 09:19
Guten Morgen,

vielen Dank, für die vielen Infos - da werde ich mich gleich mal einlesen.
nkkbaurecht