Falsche Angaben zum Grundstück im expose

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F

funky123

Hallo miteinander ,

ich hätte da mal eine Frage an euch :

Wir haben uns vor knapp 3 Wochen ein Grundstück angeschaut von dem wir begeistert waren. Wir haben das Grundstück zusammen mit einem Makler angeschaut und ebenfalls die Vermittlungsvereinbarung ink. dem Exposé zum Grundstück erhalten. Dies hat meine Verlobte dann auch unterschrieben, da wir das Grundstück gern kaufen möchten.
Im Exposé steht, dass das Grundstück voll erschlossen ist. Nach zahlreichen Amtsgängen und Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer hat sich nun herausgestellt, dass das Grundstück in kleinster weise erschlossen ist und somit noch hohe Mehrkosten anfallen würden. Daraufhin haben wir auch den schon angesetzten Notar terminlich abgesagt.

Da wir den Verkäufer auch privat schon vorher kannten, würden wir, sofern dies irgendwie möglich ist, das Grundstück gern privat kaufen um dann durch die wegfallende Maklerprovision die Mehrkosten für die Erschließung des Grundstücks zu kompensieren.

Nach einigen Recherchen bezüglich diese Themas im Internet, bin ich des öfteren auf die Aussage "arglistige Täuschung" gestoßen.

Was vielleicht noch zu sagen ist, ist dass der Grundstückseigentümer keinerlei Unterschrift geleistet hat. Er hatte das Grundstück selbst bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt ohne die Angabe dass das Grundstück erschlossen ist. Daraufhin bekam er vom Makler einem Anruf mit der Frage ob er das Grundstück ebenfalls auf seiner Seite zum Verkauf anbieten dürfe. Die bajarte er. Die Angabe, dass das Grundstück voll erschlossen sei, hat sich der Makler somit selber ausgedacht bzw. verschönert.


Gibt es da irgendeine Möglichkeit den Kauf ohne Makler abzuwickeln ?


Vielen Dank

Florian
 
T

Tego12

Der Makler ist im Spiel und ihr seid über ihn auf das Grundstück aufmerksam geworden -> nein, da kommt ihr nicht raus.
Unabhängig von meiner Meinung über Makler: Das ist dieses typische "im Laden anschauen und online kaufen" Denken -> Furchtbar.
 
D

DG

Klares "jein" - aber hier im Forum wird keine Rechtsberatung stattfinden.

Achtung keine Rechtsberatung, Laienmeinung:

Aus dem Maklervertrag auszusteigen wird schwierig, wenn man das nicht offiziell macht, also zunächst nachweist, dass arglistige Täuschung vorliegt. Es kann auch sein, dass die Aussage des Maklers korrekt ist, je nachdem, was man unter "voll erschlossen" versteht bzw. verstehen muss. Das lässt sich ohne entsprechende Pläne hier im Forum nicht klären.

Wenn ihr den Kauf einfach ohne Makler abwickelt, bekommt der Makler das mit und wird dann leichtes Spiel haben, seine Forderung - zunächst - durchzusetzen.

Wenn man also da raus will, muss man den Makler direkt und aktiv angehen und ihn mit der (vermeintlichen) Faktenlage konfrontieren. Oder gleich einen RA einschalten, wenn man sich das persönlich nicht zutraut. Wobei ich wie gesagt auch nicht ausschließe, dass der Makler mit seiner Version durchaus Recht hat und insofern gar kein Mangel vorliegt.

MfG
Dirk Grafe
 
F

funky123

Es muss der komplette Anschluss an die ver- und entsorgungsnetze hergestellt werden. Das liegt noch nichts.

MfG
 
F

Final

Die Definition von "Voll erschlossen" ist meiner Meinung nach nicht, dass die Medien auf dem Grundstück sind, sondern dass sie zu mindestens an der Straße vorhanden sind. Die Frage ist daher, wo sich genau die Medien befinden.

Ich darf den Link nicht setzten, aber wenn du nach "Grundstück voll erschlossen" googelst und den ersten Link nimmst (der geht auf B**recht.d*), hat jemand quasi genau die gleiche Frage gestellt und die Antwort war unter anderem:

vollerschlossen ist ein Grundstück auch dann wenn Wasser, Abwasser, Gas und Strom irgendwo in oder an der Straße am Grundstück vorbei läuft. vollerschlossen wäre es z.b. nicht wenn eines der Medien nicht zur Verfügung steht, dann nennt es sich teilerschlossen. googeln sie einfach mal etwas und sie werden dies bestätigt finden. fein raus wären sie wenn sie im Kaufvertrag sich die Verlegung bis an die grenze hätten zusichern lassen oder wenn sie vorher beim Bauamt gefragt hätten. meist ist in den notarverträgen ja gewährleistungsausschluss vereinbart, also steht man blöd da. 4000 Euro Lehrgeld ist viel, aber wenn sie dann beim Bauen kritischer sind, dann holen sie die auch wieder rein. jeder zahlt beim Bauen mal darauf.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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