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ᐅ Pflasterungsarbeiten nachbessern


Erstellt am: 18.08.16 06:45

S
STREUSALZ
18.08.16 12:05
Den Bauleiter habe ich nun dazugezogen der schaut sich das an.

PS: Wenn in der IT jemand eine DL beauftragt. Stellen wir die Fragen, die benötigt werden, um den Auftag korrekt auszuführen. Da ich /Kunde Laie bin, müssen mir die Fragen gestellt werden. Wurden Sie aber nicht.
J
Jochen104
18.08.16 12:12
STREUSALZ schrieb:
Das manche Handwerker nicht von 12-mittag denken, habe ich dabei nicht bedacht.
Der Handwerker konnte auch nicht wissen, dass manche Bauherren nicht von 12 bis Mittag denken.
J
Jochen104
18.08.16 12:38
Im Handwerk wird das ausgeführt, was beauftragt wurde.
In der IT ist das auch oft genug so.
W
Wastl
18.08.16 13:10
@Jochen104 @HilfeHilfe:
Ich bin bei euch: Man hätte es korrekt beauftragen müssen, ABER:
Ich bin der Meinung, dass der Handwerker auch eine Teilschuld trägt - wenn keine Vorgabe gemacht wird ist einfach umsetzen halt auch nicht korrekt.
Gerade weil es hier um ein Experten - Laiengeschäft geht! Aus meiner Sicht tragen beide Parteien hier eine Teilschuld.
S
STREUSALZ
18.08.16 13:10
Ja und ich habe eine Auffahrt beauftragt. Eine Auffahrt beinhaltet eben jenen Zugang dazu. Daher ist die Aufgabe meiner Auffassung nach nicht richtig erfolgt. Da der Pflasterer ja wusste, das hier auch noch eine Strasse dazu kommt, hätte es zumindest möglich sein müssen die Auffahrt mit geringen Anpassungskosten herzustellen. Und der Kostenaufstellung nach, ist das hier nicht der Fall.

Ich erwähne beim Hausbau doch auch nicht explizit das die Treppe auch noch dann begehbar sein muss, wenn ich eine Teppich verlege? Das ist für mich selbstverständlich.

Oder wo liegt mein Denkfehler?
R
RobsonMKK
18.08.16 13:13
STREUSALZ schrieb:
Oder wo liegt mein Denkfehler?

Das du im "Statement of Work" oder Pflichtenheft nicht genau genug definiert hast wie die aussehen soll (um mal in der IT Sprache zu bleiben).
auffahrt