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ᐅ Hauskauf anstatt bauen? Energieausweis? Sanierung? Heizart?


Erstellt am: 23.04.09 16:31

C
Cmajere
23.04.09 16:31
Hallo,

wie sich vielleicht noch einige erinnern werden habe ich hier vor einiger Zeit Fragen zum Hausbau gestellt.

Nun habe ich heute einen Artikel in der Financial Times gelesen das der Immobilienmarkt im ersten Quartal stark eingebrochen ist, sprich die Preise rauschen sehr runter und Hausbesitzer die hofften eine Wertsteigerung zu erzielen schmeissen nun ihre Häuser auf den Markt. Ergo die Preise bewegen sich in einer Abwärtsspirale von der man durchaus Profitieren kann.

Dazu habe ich ebenfalls ein paar Fragen.

Wenn jemand so ein Haus verkauft muss das nun diesen Energieausweis haben?

Ab welchem Baujahr ist so ein Objekt interessant also müsste man wenig sanieren.
Bei manchen Gebäuden steht ja dabei "saniert 2006" denke mal das ist ein dehnbarer Begriff oder ?


Auf welche Heizart sollte man setzen habe Häuser mit Öl / Gaszentralheizung gefunden ( denke mal Öl ist die schlechteste Wahl? )

Hoffe bin hier mit den FRagen richtig.

MfG
D
Danton
24.04.09 09:44
Hallo Cmajere,

dies ist ein recht umfangreiches und teils verwirrendes Thema, da es hier eine Menge unterschiedlicher Termine gibt, ab dem je nach Objekt ein Energieausweis vorhanden sein sollte.
Die Energieausweise unterscheiden sich zusätzlich auch noch nach Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Generell muß der Energieausweis zukünftigen Mietern und/oder Käufern einer Wohnung/Immobilie zugänglich gemacht werden, das heißt ihnen muß Einblick gewährt werden aber der Ausweis braucht nicht ausgehändigt werden.

Ich will versuchen, das ganze einigermaßen übersichtlich widerzugeben:

Zunächst, seit wann ist der Ausweis pflicht?
Für Wohnbau-Neubauten seit dem 01.10.2007
Für Wohnbau-Altbauten (Bauantrag bis 31.12.1965 gestellt) seit dem 01.07.2008
Für Wohnbau-Altbauten (Bauantrag ab 01.01.1966 gestellt) seit dem 01.01.2009
Für Nicht-Wohngebäude ab dem 01.07.2009

Welche Art von Energieausweis ist pflicht?
Bei Altbauten (Bereits fertiggestellte Gebäude) galt bis zum 30.09.2008 wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Seit dem 01.10.2008 ist für Altbauten, die weniger als 5 Wohneinheiten besitzen und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, der Bedarfsausweis pflicht. Es sei denn, daß das Wohnhaus nachträglich durch Renovierung mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung WSV von 1977 gebracht worden ist, dann ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten gilt weiterhin die Walhfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarsausweis.

Worin liegt der Unterschied zwischen den Ausweisen?
Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Heizperioden einer Wohnung bzw. eines Gebäudes an. Dieser läßt aber keinen wirklichen Vergleich mit anderen Wohnungen oder Häusern zu. Zudem läßt er sich leicht manipulieren oder verfälschen, indem dort falsche Grundwerte eingegeben werden (siehe aus dem Internet stammende Energieausweise).

Der Bedarfsausweis wird von einem Fachmann anhand der tatsächlich am Gebäude vorhandenen Bauelement (Dämmstärken usw.) und unter Einbeziehung der vorh. technischen Anlagen (Heizung, Warmwasserbereitung usw.), auch Kältebrücken können Berücksichtigung finden und vieles mehr, berechnet und aufgestellt.
Auch Verbesserungsvorschläge für eine Energiebedarfsminderung können hier festgehalten werden bzw. sein.
Dieser Ausweis bietet somit eine objektive Vergleichsmöglichkeit des Energiebedarfs mit anderen Wohnungen bzw. Gebäuden.

Aus diesen Gründen würde ich als Mieter bzw. Käufer nach Möglichkeit stets auf einen Energie-Bedarfsausweis bestehen.

Jede Art von Heizung, egal ob mit Öl oder Gas, Wärmepumpe oder Holz, hat ihre Vor- und Nachteile. Der Bedarfsausweis bietet auch hier die Vergleichsmöglichkeit, da auch die Art der Heizung in den Bedarfsausweis mit einfließt.

Wohngebäude, daß 2006 saniert worden ist?
Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt (also weniger als 5 Wohneinheiten) und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, stellt sich die Frage, ob es nachträglich mindestens auf den Stand der WSV 1977 gebracht worden ist. Dies ist durch einen entsprechende Nachweis zu belegen.
Ja, dann reicht rechtlich ein Verbrauchsausweis.
Nein, dann ist der Bedarfsausweis pflicht.
Wenn der Bauantrag für das Einfamilienhaus nach dem 01.11.1977 gestellt wurden, reicht rein rechtlich gesehen ein Verbrauchsausweis aus.

Ich hoffe damit ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Danton

Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)
W
wabe
26.04.09 20:29
Die Preise für Immobilien haben sicher nachgelassen, aber ob bei wirklich guten Immobilien (Lage, Bauzustand usw.) die Preise wirklich in den Keller rauschen, halte ich für übetrieben. Dies gilt nur für Notverkäufe und die sind nicht die Regel, wer etwas Zeit hat, wartet und verkauft nicht unbedingt heute.
H
HStefan
19.05.09 18:17
Immobilien in Deutschland sind noch nicht so im Keller wie ihr Gegenstück in den USA. Da sieht das ganze schon anders aus. Bei uns ist es eben noch nicht soweit. Gibt sicher das eine oder andere SChnäppchen aber die zu finden ist eben schwierig.
S
Somalitiger
29.05.09 09:19
Hi,

wir sind ebenfalls am überlegen, ob neu bauen oder fertig kaufen.

Was mich am Neubau abschreckt sind die ganzen nicht durchsichtigen Kosten. Da kommt hier noch der Garten (ca. 10.000 oder?), Nebenkosten, vielleicht noch die Grundplatte und zack ist man nochmal 50.000 los.

Dafür ist es oft schwer ein schönes fertiges Haus zu finden. Oder lohnt sich das mehr, etwas kaufen und dann vielleicht lieber noch etwas erneuern? Wir suchen so im Bereich Alter bis 10 Jahre.
C
Cmajere
29.05.09 10:44
Im Alter von ca. 10 Jahren wird es schwer werden was zu finden die meisten Angebote von gebauten Häusern sind ab 25 Jahre Alter.

Die Nebenkosten sind sicher sehr genau zu analysieren vor allem ist da zu beachten was wurde im Vertrag festgesetzt so kommen als stärkste Punkte zum tragen die Kosten für Notar und Grunderwerbsteuer. Vermessungskosten Bodengutachten etc Anbindungen ans Stadtnetz ( Gas / Strom je nachdem).

Dann natürlich die Gartenanlage wobei ich da eher auf Vollrasen setze und damit fertig bin ^^ ist im Vergleich zu den anderen Kosten eher günstig.

MfG
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