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ᐅ Pacht eines geschützten Biotops möglich?


Erstellt am: 21.05.16 18:54

S
Saarschwabe
21.05.16 18:54
Hallo zusammen,

wir haben derzeit ein Grundstück reserviert, das, wie wir nun erfahren haben, direkt unter einem Offenlandbiotop liegt.

Die kurze Vorgeschichte:

Von einem 84-jährigen Anwohner haben wir erfahren, dass er im Jahr 1977 eine direkt angrenzende Fläche von 250m² oberhalb seines Grundstücks gepachtet hat (50€ pro Jahr). Daraufhin haben wir uns beim Kämmerer erkundigt, ob das für uns auch möglich wäre (Baugrundstück liegt 2 Grundstücke nebendran).

Der Kämmerer war zunächst guter Dinge und meinte das wäre das kein Problem. Er würde eine Verlängerung der Pachtgrenze vornehmen, sodass eine größengleiche Pachtfläche von ebenfalls ca. 250m² entstünde.

Das Problem:

Heute allerdings kam ein Brief von ebendiesem Kämmerer, mit der Mitteilung, dass es sich hierbei "leider um ein geschütztes Biotop" handele und eine "anderweitige Nutzung deshalb nicht möglich ist".

Ein Blick in die Karten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW zeigt, dass es sich hier tatsächlich zwar nicht um ein FFH-Schutzgebiete-Schutzgebiete-Gebiet, allerdings eben um ein Offenlandbiotop handelt. Jenes Offenlandbiotop ist aber nur zur Hälfte auf der in Frage kommenden Pachtfläche eingezeichnet (!).

Die Frage:

Meine Frage wäre jetzt, ob es möglich wäre

a) irgendeine Ausnahmegenehmigung einzuholen, oder
b) die Fläche lediglich als Spielewiese für die Kinder zu pachten, mit der Verpflichtung, keinerlei Anbau oder dergleichen zu betreiben, oder
c) wenigstens das kleine Teilstück, das nicht als Offenlandbiotop gekennzeichnet ist zu pachten.

Mit derselben Fragestellung würde ich gerne an den Kämmerer herantreten, allerdings habe ich Hummeln im Hintern und würde daher gerne vorab eure Meinung hören.

Vielen Dank für eure Antworten!

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Hallo Saarschwabe,

schau mal hier: Pacht eines geschützten Biotops möglich?. Da wird jeder fündig!
S
Saarschwabe
24.05.16 08:19
Ich habe mittlerweile wieder mit der Gemeinde telefoniert.
Es ist so, dass eine Unterverpachtung an mich durchaus gesetzlich möglich wäre, aber vom Landratsamt nicht gewollt ist.
Ob eine Verpachtung des Teilstücks möglich ist (=gewollt ist), wird die kommenden Tage "überprüft"
offenlandbiotopkämmererschutzgebietepachten