ᐅ Grundbucheintrag vs. Eintragungsbekanntmachung
Erstellt am: 10.05.16 13:29
Hallo zusammen,
ich habe Ende letzten Jahres zusammen mit meiner Freundin ein Grundstück gekauft. Nun benötigen wir einen Grundbuchauszug für die Banken zur Finanzierung des Hauses. Muss man diesen Grundbuchauszug speziell anfordern oder sollte man den beim Grundstückskauf dazu bekommen? Oder ist das der Eintragungsbekanntmachung gleich zu setzen, auf dem ja das Grundstück auch aufgeführt ist?
Danke
ich habe Ende letzten Jahres zusammen mit meiner Freundin ein Grundstück gekauft. Nun benötigen wir einen Grundbuchauszug für die Banken zur Finanzierung des Hauses. Muss man diesen Grundbuchauszug speziell anfordern oder sollte man den beim Grundstückskauf dazu bekommen? Oder ist das der Eintragungsbekanntmachung gleich zu setzen, auf dem ja das Grundstück auch aufgeführt ist?
Danke
Wir haben auch diese Eintragsbekanntmachung als pdf mitgeschickt.
Wenn die Bank einen Grundbuchauszug braucht, so gebt die Vollmacht, sie soll sich den online abrufen.
Geht für registrierte Anwender, eben Banken oder Finanzierer. Da steht was von 8 Euro, aber denke mal, dass Banken da eh pauschal bezahlen.
Hab mal den Finanzierer gebeten, uns den Auszug zuzuschicken, damit wir den auch in unserer Unterlagen haben und Kosten gespart werden.
Wenn die Bank einen Grundbuchauszug braucht, so gebt die Vollmacht, sie soll sich den online abrufen.
Geht für registrierte Anwender, eben Banken oder Finanzierer. Da steht was von 8 Euro, aber denke mal, dass Banken da eh pauschal bezahlen.
Hab mal den Finanzierer gebeten, uns den Auszug zuzuschicken, damit wir den auch in unserer Unterlagen haben und Kosten gespart werden.
N
nordanney10.05.16 14:17World-e schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe Ende letzten Jahres zusammen mit meiner Freundin ein Grundstück gekauft. Nun benötigen wir einen Grundbuchauszug für die Banken zur Finanzierung des Hauses. Muss man diesen Grundbuchauszug speziell anfordern oder sollte man den beim Grundstückskauf dazu bekommen? Oder ist das der Eintragungsbekanntmachung gleich zu setzen, auf dem ja das Grundstück auch aufgeführt ist?Den Grundbuchauszug solltet ihr schon bekommen haben. Eintragungsbekanntmachung für Änderungen im Grundbuch (z.B. Eigentumswechsel oder Eintragung Grundschuld) - müsste der Bank zunächst ausreichen, sofern das Bestandsverzeichnis enthalten ist.Ähnliche Themen