Baufinanzierung, 2 Kreditnehmer

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N

nordanney

P.S. Eine Trennung interessiert die Bank zunächst auch nicht. Es gibt keine Pflicht, einen Partner aus der Haftung zu entlassen.

Ich unterstelle übrigens, dass Ihr einen gemeinsamen Darlehensvertrag unterzeichnet. Alles andere macht eine Bank normalerweise nicht mit.
 
Y

ypg

Lieber PH0110, und wenn Deine Freundin Dir ein Kind gebärt und nicht mehr arbeitet, dann ist das Thema Gleichberechtigung ein Wort, dass Dich völlig aus dem Gleichgewicht bringen wird?..
Sorry, so wird das nichts!
Natürlich seid ihr in einer Partnerschaft beide gleichberechtigt, ob nun der eine 39 % seines kleinen Gehaltes und der andere 69% seines großen Gehaltes auf das gemeinsame Konto oder auch Baukonto/Kreditkonto einzahlt.
Für die Bank haftet man 50/50, und da ist es egal, wie viel von wem kommt.
Wenn Du dein Eigenkapital einsetzt und sie keins, kann man das für die Zukunft privat vertraglich regeln, letztendlich werden in den ersten Jahren fast eh nur Zinsen abbezahlt, sodass der, der weniger eingebracht hat, seine monatlichen Einbringungen als mietähnliche Belastung gesehen werden kann und das geringfügige Eigenkapital auch moralisch wieder (und nur das) ausbezahlt werden sollte - von dem, der es sich leisten kann bzw die Immo behält.
Das kann man alles intern und privat regeln, da der Bank es egal ist, von wem die monatliche Rate kommt.
Mit Deiner Denke ist der Ärger, wenn es zur Trennung kommt, vorprogrammiert.
Deine grundsätzlichen Gedanken sind berechtigt, allerdings würde mich #4 davon abhalten, als Deine Freundin mit Dir etwas gemeinsames aufzuziehen.
 
H

HilfeHilfe

Ich kenne ein Ehepaar wo es Ausgleichszahlungen gibt weil die Ehefrau ja für die 2 Kinder verantwortlich ist irgendwie alles kompliziert . War froh geheiratet zu haben und einen Topf zu machen
 
P

PH0110

Hallo,

soweit alles klar, Finanzierung, Grundbucheintrag und Notar haben nichts direkt miteinander zu tun.

Wir sind uns bei allem soweit einig, bis auf den Fall, wenn es zu einer Trennung käme und von meiner Freundin bis Dato Betrag X gezahlt wurde. Sie ist der Meinung den gesamten Betrag X ausbezahlt zu bekommen. Meines Erachtens muss doch dann ein gewisser Abschlag gemacht werden, oder ein gewisser Teil der Bank zurückgezahlt werden, da Sie ja auch in der Immobilie gelebt hat. Wie seht ihr das?

Und wie sieht die Sache in Bezug aufs Grundbuch aus. Dann steht Sie trotzdem noch im Grundbuch (hat somit noch ein Recht auf die Immobilie), hat aber mit der Finanzierung nichts mehr zu tun. Das ist für mich der springende Punkt, keine Pflichten mehr haben, aber in diesem Fall noch Rechte.

Wie kann man das mit einem notariellen Schreiben regeln?

Und wie sieht die Sachlage bei einer Schenkung (Betrag Y) aus und wir somit einen geringeren Kredit aufnehmen müssten. Dieser Betrag Y soll zu 100% zu meinen Gunsten sein. Wenn jedoch zwei Personen zu gewissen Teilen im Grundbuch stehen, gehören diese 100% zu gewissen Teilen doch beiden Personen.? Wie könnte man das notariell Schreiben?

PS: Partnerschaftlich sind wir beide gleichberechtigt! Es geht uns beiden jedoch drum sich für den Fall der Fälle abzusichern.
 
lastdrop

lastdrop

So geht das m.E. nicht.

Werdet Ihr auch notariell regeln, welchen Ausgleich du Ihr zahlst, weil sie sich um die Kinder gekümmert hat und auf Einkommen verzichtet hat?

Wie werden Wertsteigerungen/-Minderungen in der Immobilie berücksichtigt?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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