Baufinanzierung, 2 Kreditnehmer

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PH0110

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Baufinanzierung. Kurz zur Sachlage.

Meine Freundin und ich wollen uns eine Immobilie anschaffen. Ich habe bereits einiges an Eigenkapital, meine Freundin hat noch keine Möglichkeit gehabt durch ihr Studium welches anzusparen. Die Finanzierung könnte ich theoretisch allein zu 100% vornehmen, dass möchte meine Freundin nicht. Sie möchte die Immobilie mit finanzieren. Auch die Form das beide 50% finanzieren funktioniert nicht, da wie gesagt noch kein Eigenkapital bei ihr vorhanden ist. Sie möchte also zu einem anderen pronzetualen Anteil mit finanzieren. Dieser soll flexibel bleiben, so dass jeder nach seinem ermessen Sonderzahlungen leisten kann.

Wie sieht es nun rein rechtlich aus, wenn beide Partner bei der Bank unterschrieben haben, einer nicht mehr zahlen kann/will. Danach richtet sich die Bank logischerweise an den 2ten Kreditnehmer. Soweit verstanden. Wie sieht es jedoch aus wenn die Beziehung (nicht verheiratet) auseinander geht, eine ungleiche Summe auf das gemeinsame Finanzierungskonto eingegangen sind. Beispielsweise ich 75%, Freundin 25%. Hat Sie dann ein Anrecht die bereits gezahlten 25% zur Finanzierung voll zurück zu verlangen? (meines Erachtens somit in der Zeit kostenlos in der Immobilie gewohnt) Oder wird automatisch anteilig ein Teil in Höhe der ortsüblichen Miete von der Bank einbehalten, oder muss Sie sich aus dem Vertrag mit der Bank "freikaufen"? ---> Wie sieht der Sachverhalt in Bezug auf Grundbucheintrag, notarielles Schreiben und Bank aus?

Besten Dank schon mal für die Beiträge!
 
O

ONeill

Meine Freundin und ich haben die gleiche Situation. Wir werden beide gleichberechtigt bei der Finanzierung und im Grundbuch sein, d.h. wir haften beide gleichermaßen. Da ich aber auch Eigenkapital einbringe und ich ca. 2/3 und meine Freundin 1/3 der Rate einbringen, machen wir hierfür noch einen Partnerschaftsvertrag, der alle Gegebenheiten regelt und auch bei einer Trennung das finanzielle festlegt. Sowas solltet ihr in eurer Situation auch machen. Kostet ein wenig was, da es notariell gemacht werden muss, aber dann sind alle auf der sicheren Seite.

Der Bank ist egal, aus welchem Pott was genau kommt.
 
M

m_l_r_s

Bei uns ist es so, dass wir alles gemeinschaftlich machen und das 50/50.
Da Partner A mehr Eigenkapital hat als Partner B, leiht Partner A einen Teil des Eigenkapitals zinslos an Partner B. Dieses ist im Trennungsfall zurückzuzahlen. Wir finden, so haben wir eine gute Lösung gefunden.
 
P

PH0110

Danke zunächst für die schnellen Antworten!

Zu ONeill:
Gleichberechtigt sind wir beide nicht, da ich Eigenkapital einbringe und auch mehr (ca. 75%) zur Finanzierung beitragen werde. Dies kann jedoch unterschiedlich ausfallen, u.a. durch Bonuszahlungen. Daher fände ich es ungerecht "nur" zu 50% im Grundbuch eingetragen zu werden.
Wie habt ihr das im Falle einer Trennung geregelt, wird die bisher eingezahlte Summe deiner Freundin voll, oder nur zu teilen von dir zurück erstattet. Wenn zu Teilen, zu welchen? Wie wurde das geregelt? (Teil der ortsüblichen Miete wird einbehalten???) -> Das ist mein Vorschlag, da Sie sonst bei voller Rückzahlung kostenfrei in der Immobilie gelebt hat.

Zu m_l_r_s:
Das funktioniert bei uns leider nicht so, da ich Eigenkapital mitbringe und mehr verdiene, somit mehr finanziere. Was ist wenn Partner B bei der Trennung das geliehene und zur Finanzierung eingesetzte Geld nicht zurück zahlen kann?
Finde ich ansonsten auch ein gute Lösung.
 
tomtom79

tomtom79

Eigenkapital in Notarvertrag aufnehmen beim kauf- Bau.

Regeln wer das Haus bei Trennung behalten darf.

Zwischen euch ein GbR vertrag am besten beim Steuerberater aufsetzen und fertig.
 
N

nordanney

Ihr müsste unterscheiden zwischen dem Außenverhältnis zur Bank = Darlehensvertrag. Dort seid Ihr gleichberechtigt, d.h. dass Ihr beide komplett haftet. Ist auch nicht anders regelbar.

Dann gibt es noch das Innenverhältnis zwischen Dir und Deiner Freundin. Hier könnt Ihr regeln, was immer Ihr wollt. Bestenfalls per notariellen Vertrag.

Das Grundbuch ist zunächst außen vor. Interessiert die Bank nicht wirklich, wie Ihr die Anteile aufteilt. Sollte allerdings zu Euren im Innenverhältnis getroffenen Regelungen passen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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