ᐅ Änderung der Baustoffe
Erstellt am: 26.01.16 22:54
Hallo zusammen,
wir haben uns ein größeres Gartenhaus (8x4m) in Holzständerbauweise genehmigen lassen.
Fundament usw. ist alles bereits fertiggestellt.
Meine Frage ist jetzt, ob wir jetzt ohne weiteres das Gartenhaus in Massivbauweise errichteten können?
an den Maßen würde sich nichts ändern.
danke schon mal für eure Antworten.
wir haben uns ein größeres Gartenhaus (8x4m) in Holzständerbauweise genehmigen lassen.
Fundament usw. ist alles bereits fertiggestellt.
Meine Frage ist jetzt, ob wir jetzt ohne weiteres das Gartenhaus in Massivbauweise errichteten können?
an den Maßen würde sich nichts ändern.
danke schon mal für eure Antworten.
E
EveundGerd26.01.16 23:11Interessante Frage!
Warum habt Ihr nicht gleich ein monolithisch gebautes Gartenhaus beantragt, wenn Ihr dies doch offensichtlich lieber bauen möchtet?
Unser Haus wurde vor zwei Wochen final für's Kataster eingemessen.
Beantragt war u.a. eine monolithisch gebaute Garage, 6x9 m.
Geworden ist es ein Carport mit gleichen Maßen.
Zusätzlich haben wir dann eine Blockbohlengarage daneben gebaut.
Der Vermesser stutze zwar mal kurz und erklärte uns: Vermessen werden nur monolithisch gebaute Gebäude. Holzbauten werden nicht eingemessen.
Ich assoziiere daher mal: Ich glaube nicht, dass Ihr auf monolithisch umswitchen könnt ohne neuen Bauantrag.
Hast Du diesbezüglich schon in die Bayrische Bauordnung geschaut?
Warum habt Ihr nicht gleich ein monolithisch gebautes Gartenhaus beantragt, wenn Ihr dies doch offensichtlich lieber bauen möchtet?
Unser Haus wurde vor zwei Wochen final für's Kataster eingemessen.
Beantragt war u.a. eine monolithisch gebaute Garage, 6x9 m.
Geworden ist es ein Carport mit gleichen Maßen.
Zusätzlich haben wir dann eine Blockbohlengarage daneben gebaut.
Der Vermesser stutze zwar mal kurz und erklärte uns: Vermessen werden nur monolithisch gebaute Gebäude. Holzbauten werden nicht eingemessen.
Ich assoziiere daher mal: Ich glaube nicht, dass Ihr auf monolithisch umswitchen könnt ohne neuen Bauantrag.
Hast Du diesbezüglich schon in die Bayrische Bauordnung geschaut?
E
EveundGerd26.01.16 23:29Allerdings steht in der Bayerischen Bauordnung auch:
Ohne Genehmigung dürfen Nebengebäude bis zu einem Rauminhalt von 75 Kubikmetern gebaut werden, sofern sie keine Feuerungsanlage enthalten, in einem Bebauungsplangebiet liegen oder in einem Außenbereich.
Was sagt denn der bebauungsplan aus?
Ohne Genehmigung dürfen Nebengebäude bis zu einem Rauminhalt von 75 Kubikmetern gebaut werden, sofern sie keine Feuerungsanlage enthalten, in einem Bebauungsplangebiet liegen oder in einem Außenbereich.
Was sagt denn der bebauungsplan aus?
E
EveundGerd26.01.16 23:31merlin83 schrieb:
Ist ein Holzhaus kein monollitisches Gebäude?Monolithisch bedeutet umgangssprachlich Stein auf Stein. Also: Nein.
Baust Du nicht gerade? 😱
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