ᐅ Allgemeiner Stand und Fragen querbeet
Erstellt am: 27.12.15 07:21
Hallo zusammen,
wir haben uns entschieden ein Haus im Stil des Holzrahmenbaus zu erstellen. Grundstück wird im Januar von der Gemeinde gekauft. Das Haus wird größtenteils erstellt von einer Firma, die familiär mit uns zusammenhängt (ggfs. Sonderrabatte). Grundriss steht, eine Kostenaufstellung ebenfalls. Allerdings ist noch nicht final geklärt, ob wir nun wirklich 70qm Teppich statt 40qm und dafür der Fliesenanteil erhöht wird etc. Die Aufstellung ist u.a. für die Bank gedacht, damit a) da der Prozeß der Finanzierung weitergeht und b) damit wir ungefähr wissen wie teuer es insgesamt wird (ca. 230.000 ohne Eigenleistungsberücksichtigung oder Rabatte).
Anmerkung: WIr wollten eine Aufstellung, die alle Kosten beinhaltet auch mit Baustelleneinrichtung etc. Dies wird leider nicht ganz ersichtlich, obwohl die Aufstellung insgesamt ca. 60 Seiten ist. Dies werde ich nochmal nachfragen.
Wir waren auch schon einmal bei der Bank. Kredit von ca. TEUR 250 kein Problem (Grundstück wird als Eigenkapital komplett berücksichtigt).
Meine Fragen:
1. Der Ersteller des Holzrahmenbau und Dacharbeiten hat insgesamt Angebote eingeholt (z.B. Fliesenleger und Elektriker). Handelt er dann als Bauträgeroder Generalunternehmer?
2. Ist es sinnvoll einzelne Werke zu terminieren? Hintergrund: Erdarbeiten und Verklinkerung sind fremdvergeben an Ihm bekannte Firmen und da es Holzrahmenbau ist, wollten wir da auch keine anderen Firmen eigentlich nehmen, da die häufiger zusammenarbeiten und dementsprechend wissen worauf Sie achten müssen.
3. Ist es sinnvoll trotzdem einen Bausachverständigen einzuschalten oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen (wg. Baubegleitung etc)? Wo ist da denn der Unterschied bzw. was sind die Vor- und Nachteile jeweils.
Das wären die ersten Fragen. Weitere werden folgen ;-) . Vielen Dank vorab,
Gruß
wir haben uns entschieden ein Haus im Stil des Holzrahmenbaus zu erstellen. Grundstück wird im Januar von der Gemeinde gekauft. Das Haus wird größtenteils erstellt von einer Firma, die familiär mit uns zusammenhängt (ggfs. Sonderrabatte). Grundriss steht, eine Kostenaufstellung ebenfalls. Allerdings ist noch nicht final geklärt, ob wir nun wirklich 70qm Teppich statt 40qm und dafür der Fliesenanteil erhöht wird etc. Die Aufstellung ist u.a. für die Bank gedacht, damit a) da der Prozeß der Finanzierung weitergeht und b) damit wir ungefähr wissen wie teuer es insgesamt wird (ca. 230.000 ohne Eigenleistungsberücksichtigung oder Rabatte).
Anmerkung: WIr wollten eine Aufstellung, die alle Kosten beinhaltet auch mit Baustelleneinrichtung etc. Dies wird leider nicht ganz ersichtlich, obwohl die Aufstellung insgesamt ca. 60 Seiten ist. Dies werde ich nochmal nachfragen.
Wir waren auch schon einmal bei der Bank. Kredit von ca. TEUR 250 kein Problem (Grundstück wird als Eigenkapital komplett berücksichtigt).
Meine Fragen:
1. Der Ersteller des Holzrahmenbau und Dacharbeiten hat insgesamt Angebote eingeholt (z.B. Fliesenleger und Elektriker). Handelt er dann als Bauträgeroder Generalunternehmer?
2. Ist es sinnvoll einzelne Werke zu terminieren? Hintergrund: Erdarbeiten und Verklinkerung sind fremdvergeben an Ihm bekannte Firmen und da es Holzrahmenbau ist, wollten wir da auch keine anderen Firmen eigentlich nehmen, da die häufiger zusammenarbeiten und dementsprechend wissen worauf Sie achten müssen.
3. Ist es sinnvoll trotzdem einen Bausachverständigen einzuschalten oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen (wg. Baubegleitung etc)? Wo ist da denn der Unterschied bzw. was sind die Vor- und Nachteile jeweils.
Das wären die ersten Fragen. Weitere werden folgen ;-) . Vielen Dank vorab,
Gruß
Ich glaube, Ihr müsst Eure Gedanken und Überlegungen noch etwas sortieren, Dein Post liest sich etwas konfus und unstrukturiert ...
Aber zu den Fragen:
1. Das ergibt sich aus den Vertragsverhältnissen. Wer ist Vertragspartner für was?
2. Das ist wiederum abhängig von 1.
3. Bausachverständiger ist immer gut. Einer Verbraucherzentrale traue ich das Fachwissen beim Bau nicht zu.
Im Übrigen würde ich ich, wenn ich mit einem familiär verbundenen Unternehmen baue, den Vertrag mit Gürtel und Hosenträger machen und mich nicht auf mündliche Absprachen verlassen.
Aber zu den Fragen:
1. Das ergibt sich aus den Vertragsverhältnissen. Wer ist Vertragspartner für was?
2. Das ist wiederum abhängig von 1.
3. Bausachverständiger ist immer gut. Einer Verbraucherzentrale traue ich das Fachwissen beim Bau nicht zu.
Im Übrigen würde ich ich, wenn ich mit einem familiär verbundenen Unternehmen baue, den Vertrag mit Gürtel und Hosenträger machen und mich nicht auf mündliche Absprachen verlassen.
1. Hat er das für dich gemacht? Dann kann es auch Architekt oder Makler sein. Schau dass du am Ende nicht mit jedem Handwerker einen Vertrag schließt.
2. Verklinkerte Holzrahmen wurden im grünen Forum schon mal stark kritisiert - im Dorf hier hab ichs aber auch schon gesehen - Informiere dich einfach noch mal. Ansonsten: man rennt Handwerkern gelegentlich schon mal hinterher und auch bei der Gewährleistung ist es eher vorteilhaft, wenn alles von einem Vertragspartner verantwortet wird.
3. Baussachverständige sind wohl immer sinnvoll - wobei man sich das Exemplar gut anschauen sollte (Streitsucht ist z.B. kein guter Charakterzug für mein Dafürhalten) - viel ist Grauzone am Bau - am besten auch schon bei der Vertragsgestaltung einbeziehen, damit er auf auch auf Ausführungsdetails im Vertrag Einfluss nehmen kann.
2. Verklinkerte Holzrahmen wurden im grünen Forum schon mal stark kritisiert - im Dorf hier hab ichs aber auch schon gesehen - Informiere dich einfach noch mal. Ansonsten: man rennt Handwerkern gelegentlich schon mal hinterher und auch bei der Gewährleistung ist es eher vorteilhaft, wenn alles von einem Vertragspartner verantwortet wird.
3. Baussachverständige sind wohl immer sinnvoll - wobei man sich das Exemplar gut anschauen sollte (Streitsucht ist z.B. kein guter Charakterzug für mein Dafürhalten) - viel ist Grauzone am Bau - am besten auch schon bei der Vertragsgestaltung einbeziehen, damit er auf auch auf Ausführungsdetails im Vertrag Einfluss nehmen kann.
B
Bauexperte27.12.15 12:23Hallo,
Grüße, Bauexperte
Hankovic schrieb:Generalunter-/Generalübernehmer (GU/GÜ) - Du bringst das Grundstück ja selbst mit.
1. Der Ersteller des Holzrahmenbau und Dacharbeiten hat insgesamt Angebote eingeholt (z.B. Fliesenleger und Elektriker). Handelt er dann als Bauträgeroder Generalunternehmer?
Hankovic schrieb:Das wird Dein GU von ganz alleine vereinbaren - so Du ihm die Betreuung der Gewerke überläßt; schließlich braucht auch er Terminsicherheit.
2. Ist es sinnvoll einzelne Werke zu terminieren? Hintergrund: Erdarbeiten und Verklinkerung sind fremdvergeben an Ihm bekannte Firmen und da es Holzrahmenbau ist, wollten wir da auch keine anderen Firmen eigentlich nehmen, da die häufiger zusammenarbeiten und dementsprechend wissen worauf Sie achten müssen.
Hankovic schrieb:Vertrauen ist gut; Kontrolle besser oder auch "4 Augen sehen mehr, als 2". Also: ja 😉
3. Ist es sinnvoll trotzdem einen Bausachverständigen einzuschalten oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen (wg. Baubegleitung etc)?
Hankovic schrieb:Dazu gibt es jede Menge Threads hier; lies Dich einfach ein.
Wo ist da denn der Unterschied bzw. was sind die Vor- und Nachteile jeweils.
Grüße, Bauexperte
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