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ᐅ Erbbaurecht - eine Alternative?


Erstellt am: 14.09.15 10:43

I
instigater
14.09.15 10:43
Hallo zusammen,

wie steht Ihr denn zum Thema Erbbaurecht? Ich habe vor einigen Tagen mein persönliches Traumhaus gefunden. Es handelt sich um eine Bestandsimmobilie aus 1996 die alle erdenklichen Anforderungen erfüllt.

Der kleine "Haken" an der Sache ist, es handelt sich um Erbbaurecht. Das heißt das Haus steht im Prinzip auf fremden Grund (gehört der Kirche) und man zahlt monatlich eine Pacht, um das Grundstück zu nutzen.

Wäre das aus eurer Sicht ein K.O. Kriterium für einen Hauskauf, oder kann man sich dabei dennoch recht sicher wiegen?

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher. Bisher war ich der Meinung, dass Erbbaurecht nicht in Frage kommt, aber das Haus ist wirklich nah dran das perfekte Haus zu sein und ich komme nun ans Überlegen, ob man nicht vielleicht darüber hinweg sehen kann. Ggf. gibt es ja auch die Möglichkeit das Grundstück später zu erwerben.


Was haltet ihr davon. Habt ihr Tipps und Infos für mich?
T
tbb76
14.09.15 11:05
Wenn es DAS Haus ist, warum nicht. Klar gehört Dir bei einem Erbbaurecht das Grundstück nicht richtig, aber was macht das in der Praxis für einen Unterschied. Es wird dich keiner von Deinem Besitz vertreiben, der Pachtvertrag ist langfristig, die Kirche denkt eh in anderen Zeiträumen, von daher macht das wenig Unterschied zum Kauf. Das ist dann mehr Kopfsache. Passt dann der Preis, meistens sind die Erbbausachen etwas günstiger.
N
nordanney
14.09.15 11:12
Erbbaurecht ist eine ganz normale "Geschichte" - Du "mietest" das Grundstück auf Zeit (i.d.R.) läuft das Erbbaurecht für 99 Jahre ab Einräumung.
Gleiche Rechte und Pflichten wie ein normaler Grundstückseigentümer - Besonderheiten könnten im Erbbaurechtsvertrag stehen.

Du musst weniger Darlehen aufnehmen, zahlst aber ggf. einen höheren Erbbauzins im Vergleich zum momentan Darlehenszins.
M
Musketier
14.09.15 11:19
Man muß nur beachten, dass man nicht Äpfel und Birnen vergleicht und sich damit beim Wert des Hauses verkalkuliert.
Im Vergleich zu anderen Bestandsimmobilien müßte der Kaufpreis eigentlich um den Grundstückspreis niedriger sein.
I
instigater
14.09.15 11:42
Da ich schon eine Weile immer mal unregelmäßig suche kann ich sagen, dass die Doppelhaushälfte in der Größe und Ausstattung ca. 25 - 50000€ günstiger ist, als vergleichbare Objekte bei denen der Grundstückspreis enthalten ist.
Da man ja glaube ich per Faustformel sagt, dass der jährlich Erbzins ca. 5% des Grundstückswertes sind, wäre man bei der angegebenen Grundstücksgröße (304qm) und dem zu zahlenden Erbzins (833€/a) bei einem wirklich guten Preis.

Allerdings steht bei dem Angebot auch der Preis und in Klammern "frei bleibend". Ist das dann eine Aktion ala "wer am meisten gibt, bekommt das Haus"?
D
DG
14.09.15 11:48
Erbbaurecht ist in der Bewertung ganz schwierig, vor allem dann, wenn man einen bestehenden Vertrag ablöst. Dann ggflls. einen Wertermittler/Sachverständigen mit einschlägiger Erfahrung hinzuziehen.

Erbbaurecht wäre für mich persönlich ein Killkriterium, allerdings ist die Kirche ein ziemlich verlässlicher Partner, die machen das seit 1000 Jahren so. Ebenso verlässlich sollte man nicht darauf spekulieren, das Grundstück später erwerben zu können. Das ist nahezu ausgeschlossen.

MfG
Dirk Grafe
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