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ᐅ Hausbau auf Grundstück


Erstellt am: 07.09.15 16:11

D
DG
08.09.15 13:07
Wastl schrieb:
Gilt das auch wenn das alte Haus ohne Genehmigung abgerissen wurde?

Siehe Doc.Schnaggels - zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist. Selbst wenn man eine Genehmigung bräuchte und diese nicht eingeholt hat, gibt's ja zwei Fälle:

1. Die Genehmigung wäre erteilt worden; der Mangel wird dann geheilt und das Amt kassiert über eine Strafe eben eine Zusatzgebühr. Dann ist das alte Haus regulär weg und dann geht es mit Sicherheit mit neuem Planungsrecht weiter.

2. Die Genehmigung wäre _nicht_ erteilt worden, weil es sich zB um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt.
Dann geht der Spaß weiter. Wird man per Bescheid dazu verdonnert, das alte Gebäude wieder herzustellen, wird das mit Sicherheit auch dort wieder stehen, wo es vorher stand - egal, was neues Planungsrecht dazu sagt. Was das finanziell bedeutet, kann man sich idR an 5 Fingern abzählen, 99% aller Privatleute sind an der Stelle pleite, also kann der Staat sich um den Wiederaufbau kümmern und dann ist das Planungsrecht sowie Prüfung eh in seiner Hand. Kommt man zu dem Schluss, dass zwar illegal abgerissen wurde, dies aber nur mit einer Geldstrafe belegt wird, ist das dann damit abgegolten und dann geht es mit neuem Planungsrecht weiter. Kann natürlich auch zu einer Auflage (Stichwort "vorhabenbezogener Bebauungsplan") führen, dass man nur so bauen darf, wie vorher, damit einem Grundstückseigentümer durch einen illegalen Abriss kein Vorteil entsteht.

Grundsätzlich sollte man sich vor einem Abriss beim Amt erkundigen, wie es danach weitergeht. Das ist idR in 5 Minuten erledigt. Die Aussage wird aber zu 99,5% sein, dass bei genehmigungsfähigem/-freien Abriss dann selbstverständlich neues/aktuelles Planungsrecht gilt.

Will man allerdings die Lage des Altgebäudes sichern und später wieder vollständig nutzen, sollte man das lieber zweimal absichern lassen, dass man auf den Grundmauern wieder errichten darf, wenn das dem aktuellen Baurecht widersprechen sollte.

MfG
Dirk Grafe
planungsrechtgenehmigungamt