3-Fache Eintragung im Grundbuch

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B

blecko1985

Hallo Liebe User Bin neu hier im Forum

Habe folgende Frage:

Ich habe vor in den nächsten Tagen ein Haus eines bekannten zu kaufen/übernehmen,

dieser befindet sich momentan in der Scheidung und kann die monatlichen Raten des Kredits nicht mehr zahlen.

Aus diesem Grund wollen sie mir das Haus überschreiben und ich zahle eine kleine Ablöse.



Da der Kredit aber auf den Namen der beiden Ex-Ehepartner weiterlaufen soll, werden beide mit mir zusammen im Grundbuch stehen. Meine Frage ist nun, ob es für einen der beiden möglich wäre,

einen Kredit oder ähnliches auf deren Anteil des Hauses zu nehmen, da sie ja laut Grundbuch noch Miteigentümer sind. Beziehungsweise ob es auch zu Problemen kommen kann, sollte einer der beiden Liquiditätsprobleme bekommen, sprich Pfändung/Zwangsversteigerung.

Die beiden werden erst nach 7 Jahren aus dem Grundbuch gelöscht, da der Kredit erst dann abbezahlt ist.

Aus diesem Grund möchte ich mich absichern.

Ich bedanke mich vorab für eure Antworten

mfg
 
T

toxicmolotof

Sei nicht naiv und mache das in der vorgeschlagenen Form nicht.

Vielmehr ist es vielleicht eine Option, den bestehenden Kredit für die Restlaufzeit 1:1 zu übernehmen und alleiniger Eigentümer zu werden.

Mit in Scheidung stehenden Partnern möchte ich nicht im Grundbuch stehen. nicht mal wenn es meine eigene Scheidung ist.

Du brauchst professionelle Beratung und einen Plan.
 
B

blecko1985

Hallo
toxicmolotow

Danke für deine Antwort. Meine frage bezieht sich Fokussiert auf diese:

Die Ist noch mit 7 Jahre eingetragen sagen wir mal Sie müsste Privatinsolvenz anmelden wäre Ihr Teil dann im grundbuch weg also pfändbar ?
 
T

toxicmolotof

Ja, wäre es theoretisch für diesen Anteil. Ob eine solche Maßnahme angemessen ist (Pfändungshöhe?) entscheidet im Zweifel umd letzter Instanz ein Gericht nach Klage.

Bis dahin hast du aber einige graue Haare mehr.

Daher Finger weg.

Wer sagt denn, dass die 7 Jahre drin bleiben müssen?

Wenn sich die Nocheheleute entscheiden, das Objekt zu verkaufen, kann der Kredit samt Grundschuld gekündigt werden. Im Gegenzug ist eine VFE fällig die irgendwer (die Eheleute oder du, je nach Vereinbarung oder Verrechnung des Restkaufpreises) zahlen muss. Im Gegenzug bekommst du aber eine schöne neue und aktuelle Kondition.

Du siehst, da steckt mehr hinter als ein Stammtischgedanke am Montagabend.
 
B

blecko1985

Hallo toxicmolotow,

Danke danke für deine Antwort. Wie gesagt ich würde dann auch im grundbuch stehen mit einem gewissen anteil, aber sollte dann einer mal in den 7 jahren finanziell platt sein so das man privatinsolvenz anmelden müssten ( bei scheidungen oft der fall) dann wäre der Anteil auch Pfändbar , das kann ja auch kein notar im vertrag garantieren oder bestätigen oder umschreiben, keiner kann diese garantie geben
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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