Ab der Grundbucheintragung.
Besitzer kannst Du aber schon früher werden, wenn ihr Euch über einen früheren Übergabetermin einigt.
Rechtlich kann aber durchaus noch ein Dritter Ansprüche auf Gegenstände auf dem Grundstück haben, da ist aber Deine Frage zu ungenau. Wenn der Traktor vom Bauer Kalle noch drausteht, hast Du den nicht erworben.
Selbst der Verkäufer kann noch Ansprüche auf seine Gegenstände haben. Ist aber eine andere Frage als die nach dem Eigentum des Grundstücks.
Besitzer kannst Du aber schon früher werden, wenn ihr Euch über einen früheren Übergabetermin einigt.
Rechtlich kann aber durchaus noch ein Dritter Ansprüche auf Gegenstände auf dem Grundstück haben, da ist aber Deine Frage zu ungenau. Wenn der Traktor vom Bauer Kalle noch drausteht, hast Du den nicht erworben.
Selbst der Verkäufer kann noch Ansprüche auf seine Gegenstände haben. Ist aber eine andere Frage als die nach dem Eigentum des Grundstücks.
D
DerBjoern03.06.15 09:21Einen Bauantrag werdet ihr wohl kaum so schnell durchbekommen oder?
Was willst du mit dem Getreide?
Was willst du mit dem Getreide?
N
nordanney03.06.15 09:32Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten, wenn Du in Deinen Kaufvertrag schaust. Dort gibt es einen Passus zum Eigentumsübergang (mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch) bzw. zum wirtschaftlichen Übergang (ab wann übernimmst Du die Rechte und Pflichten aus dem Grundstück).
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