ᐅ unrechtmäßige Maklercourtage?
Erstellt am: 01.04.15 18:28
T
toxicmolotof02.04.15 14:49Selbstständig sind die fast alle... das ist auch kein Grund nicht einem Verband anzugehören. Aber vermutlich weiß er schon warum nicht ;-) Aber egal, schwarze Schafe gibt es leider immer wieder mal überall.
B
Bauexperte02.04.15 15:20Schmitti85 schrieb:
Leider scheint dieser Makler in keinen Verband zu sein und ist selbstständig.Selbst und ständig sind sie alle.Aber auch abhängig davon, wie seriös sie ihren Beruf ausüben. Eine Mitteilung an das zuständige Gewerbeamt "könnte" daher ein Umdenken in den Köpfen des "Makler´s" herbeiführen:
**Wann kann die Erlaubnis entzogen werden?
Eine Rücknahme der Erlaubnis kommt zum einen in Betracht, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der sich als unrichtig erweist, z. B. weil tatsächlich ein Versagungsgrund (Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse) vorlag oder wenn ggf. das geltende Recht unrichtig angewendet worden ist.
Zum anderen können während der Ausübung der Maklertätigkeit Zweifel an der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auftreten, die zur Gewerbeuntersagung führen können.
**Jede HP einer beliebigen Kommune
Grüße, Bauexperte
M
Musketier02.04.15 15:24Ich weiß nicht, ob die Darstellung vielleicht etwas einseitig ist. Eine Mindestcourtage scheint bei Maklern (wie auch in anderen Branchen) nicht unüblich zu sein, denn den Aufwand für die Vermittlung haben sie, egal ob das Objekt 20.000€, 200.000 € oder vielleicht auch nur 1€ kostet.
Beim Durchforsten diverser Maklerseiten bin ich meist auf einen Mindestwert bei Objekten um die 50.000€ gestoßen. Damit hat sich je nach Höhe der Courtagen (in %) eine Mindestcourte von 1.500,00€ (bei 3%) -3.000,00€ netto (bei 6%) ergeben.
Beim Durchforsten diverser Maklerseiten bin ich meist auf einen Mindestwert bei Objekten um die 50.000€ gestoßen. Damit hat sich je nach Höhe der Courtagen (in %) eine Mindestcourte von 1.500,00€ (bei 3%) -3.000,00€ netto (bei 6%) ergeben.
S
Schmitti8502.04.15 17:28Wenn von Anfang klar ausgeschrieben wäre, dass die Courtage in der Höhe auf mich zu käme ok, entweder es schreckt mich ab oder ich gehe drauf ein. Aber er hat zwei Internetseiten, auf der einen steht eine Angabe von 3,57%, auf der anderen stand zunächst das Angebot nicht. Erst als ich Interesse bekundet habe stand auf dieser Seite plötzlich der Betrag von 3570€ für die Courtage. In seinen AGB´s steht eine maximale Courtage von 7,14% und ein Pauschalbetrag wird mit keiner Silbe erwähnt.
T
toxicmolotof02.04.15 18:45Eben. Und die Maximalcourtage bezieht sich auf beide Seiten gemeinsam, die man sich idR je 50/50 teilt.
toxicmolotow schrieb:
Eben. Und die Maximalcourtage bezieht sich auf beide Seiten gemeinsam, die man sich idR je 50/50 teilt.Ist so nicht richtig. Auch hier gibt es ein Nord-Süd-Gefälle: hier oben im Norden ist es absolut üblich, dass der Käufer die Courtage zahlt.