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ᐅ Freistellungsantrag Hilfe Hilfe


Erstellt am: 18.03.15 20:48

Y
ypg
18.03.15 22:17
Ich denke mal: Ihr!
Denn: hätten sie richtig gemessen, wäre die Situation genauso, nur hättet Ihr es eher gewusst.
Sie haben durch ihr vermutliches Vermessen ja nichts verändert.

Aber - wie Bauexperte schon sagt - so etwas steht im Werkvertrag.
Sollte mich als Bauherrin aber wundern, wenn sie solche Fehler aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.
B
Bauexperte
18.03.15 22:57
minami schrieb:

Die Garage muss jetzt tiefer gelegt werden,somit muss mehr Erde abgetragen werden und eine Stützmauer errichtet werden!
Du gehst sehr sparsam mit Informationen um, dafür, daß Du Hilfe suchst .....

Um wie viel muß die Garage tiefer gelegt werden, als im Bauantrag angegeben und wieso muß eine Stützmauer errichtet werden?
minami schrieb:

Ich denke ganz einfach,das der Vermesser & Architekt nicht richtig gemessen und kalkuliert haben!
Du mußt doch ein Architektengespräch geführt haben, also das Gespräch, welches dem Bauantrag vorausgeht? In diesem Termin legen Architekt und Bauherren für gewöhnlich u.a. die genaue Lage der Garage anhand der Daten des Vorabzug Lageplanes fest. Bedeutet, ihr müsst über die Höhen auf Deinem Grundstück gesprochen haben?

Wieso kommst Du darauf, daß der Vermesser sich geirrt, falsche Höhen in den Vorabzug Lageplan eingetragen hat?

Grüße, Bauexperte
garagebauantragvorabzug