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ᐅ Bearbeitungszeit Bauvoranfrage/Alter Bebauungsplan


Erstellt am: 27.02.15 09:28

K
Kurpfälzer
27.02.15 09:28
Hallo erst mal

Erstmal zur Info:

Ich bin totaler Baulaie!
Wir möchten ein freistehendes Einfamilienhaus Bauen.
Das Haus soll als Hinterlandbebauung auf unserem sehr großen Grundstück stehen.
Um Planungssicherheit zu erhalten hat sich der Architekt dazu entschlossen eine Bauvoranfrage zu stellen um die mögliche Bebauung nach Paragraph 34 beurteilen zu lassen.
Frage 1:

Meine Frage bezieht sich nun auf die Bearbeitungszeit beim zuständigen Bauamt und ob es Fristen gibt an die sich das Amt zwingend halten muss?
Wir haben den Antrag bereits vor 4 Monaten abgegeben und seither tut sich nichts!
Die Voranfrage wurde bereits Anfang Dezember in der Bauaufsichtskonferenz besprochen.
Ich war schon 4x persönlich auf dem Amt und mir wurde mitgeteilt dass die nötigen Unterlagen bisher nicht eingegangen sind. Ohne die Unterlagen aus dem Stadtarchiv und den anderen beteiligten Dezernaten kann der Sachbearbeiter meine anfrage nicht bearbeiten.
Muss ich jetzt tatenlos bleiben und warten bis sich die Stadt mal bewegt oder habe ich rechte und Fristen auf die ich pochen könnte?
Bei einem Bauantrag(wesentlich umfangreicher) beträgt die Frist 3 Monate wenn die angaben im Internet stimmen sollten.

Frage 2:

Auf unserem Grundstück(mehrere Flurstücke) steht aktuell schon ein Haus in 2ter Reihe für dessen Genehmigung damals ein Bebauungsplan angewendet wurde(gerade alte Pläne gesichtet).
Haben Bebauungspläne nur eine gewisse Gültigkeit und verlieren Ihre Verbindlichkeit oder kann ich mich auf diesen Plan auch 32 Jahre später berufen?
Die Plan ist aus dem Jahre 1983 und würde sich meines Erachtens Positiv auf die hintere Baugrenze auswirken.

Danke

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Hallo Kurpfälzer,

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