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ᐅ Vorfälligkeitsentschädigung und 14 Tage Widerrufsrecht


Erstellt am: 31.01.15 17:28

M
Majo83
31.01.15 17:28
Hallo

Ich hab eine Frage zur Baufinanzierung.
Ich will demnächst einen Darlehensvertrag für Grundstück und Haus unterschreiben .
Jetzt hat man ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.
Soweit - so ok.
Jetzt sagte der Bankmensch, dass wir nach der Frist einen hohen Geldbetrag zahlen müssten, um den Vertrag
wieder (also nach den 14 Tagen) zu kündigen ..Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung.

Wir haben das Grundstück ja noch nicht und es könnte zu Komplikationen kommen (Notar, Altlasten etc..)
und es dauert ja eine Weile so ca 6-12 Wochen bis uns das Grundstück überschrieben wird.

Wir brauchen aber erst die -Erste Rate- von der Bank, wenn wir das Grundstück bezahlen wollen,
da sind natürlich die 14 Tage schon längst um.

So nun die eigentliche Frage:
Muss man auch die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die 14 Tage Kündigungsfrist zwar um sind ,aber noch gar kein Geld von der Bank in Anspruch genommen hat???
K
klblb
31.01.15 17:44
Ja. Dann läuft der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
S
schubert79
31.01.15 18:07
Klar. Oder willst du einfach mal einen Vertrag "auf Vorrat" abschließen?. Die Bank refinanziert sich ja auch.
V
Voki1
31.01.15 20:24
Ich würde mit der Bank sprechen. Wenn ein Nichtabnahmegrund dann im Grundstück begründet liegt, dann könntet Ihr vereinbarungsgemäß von dem Kreditvertrag Abstand nehmen. Die Bank wird das ggf. ganz leicht einpreisen. Aber sie hat ja auch einen Vorteil, denn Ihr seid dann Kunden, wenn es zum Kaufvertragsabschlusss kommt. Alternative wäre, dass Ihr zunächst keinen Darlehensvertrag abschließt, sondern den Kaufvertrag abwartet. Gegenwärtig sieht es nicht nach "sprunghaftem" Ansteigen der Konditionen aus. ;-)
T
toxicmolotof
31.01.15 20:38
Wenn Ihr die Sicherheit einer Finanzierung im Rücken haben wollt, aber selbst noch keinen endgültigen Kreditvertrag abschließen wollt (Gründe sind ja schon selbst genannt), dann lasst Euch eine grundsätzliche Finanzierungszusage schriftlich geben. Dann habt ihr nur das Risiko einer Zinsänderung bis zum endgültigen Vertrag, weil Zinsen meist nur für ein paar Tage (wenige Wochen) garantiert werden können.

Dieses Risiko dürfte aber deutlich kleiner sein, als eine VFE wegen Nichtabnahme des Kredites.
H
HilfeHilfe
02.02.15 07:45
Hallo schließe mich Toxi an. Lieber später abschließen und 14 Tage Widerruf in Anspruch nehmen als eine VVE in Kauf nehmen.

Es ist schon mal alles passiert !
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