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ᐅ Kelleraußentreppe


Erstellt am: 25.08.14 12:06

W
Wastl
26.08.14 14:16
Wenn es keinen Bauantrag bedarf, dann nicht. Bei uns sind Außentreppen im Bebauungsplan nicht zugelassen. Sprich: Man muss einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Dann brauchst du einen.
Ich, als Laie, würde die Außentreppe mit Frostschürze und Dämmung versehen. Wieso auch nicht? Unter dem Haus würde ich nichts anlangen. Die Verbindung zw Haus und Außentreppe ist das Entscheidende. Keine Ahnung ob da einfach rangebaut werden sollte, oder Dehnungsfugen sein müssen.
M
Marc82
26.08.14 14:32
Schonmal eine Brauchbare Antwort, Danke. Bauantrag werde ich bei der Gemeinde erfragen.

Also eine Frostschürze unter die Treppenbodenplatte, an 3 Seiten, außer an der Hausseite, um sie nicht unnötig zu untergraben - die frostschürzen außen dämmen + die Bodenplatte von unten - damit vielleicht leicht mit unter die bodenplatte vom Haus gehen oder eben bündig. Die stützwände dann genau auf die Frostschürzen weiter führen. Eine Dehnungsfuge würde ich eigentlich schon machen.


Hat jemand noch andere Lösungsvorschläge? 🙂
M
Marc82
27.08.14 11:16
Also laut dem Bauamt ist für eine Außentreppe nachträglich angebaut kein Bauantrag erfolgen, nur für eine Garage oder ähnliche Nebengebäude.
M
Marc82
28.08.14 07:41
Hat sonst noch jemand einen Konstruktionsvorschlag, bzw. was wichtig ist, was die Baufirma nicht vernachlässigen sollte?
frostschürzenbauantragaußentreppebodenplatte