ᐅ verhandelbare Maklerprovision?
Erstellt am: 10.07.14 11:53
N
nordanney10.07.14 12:11Man kann es zumindest versuchen. Ob es klappt, ist eine andere Frage.
Die Regel ist allerdings, dass die Provision bezahlt wird, da im Zweifel ein anderer Interessent es tut und man selber das Objekt nicht bekommt. Der Makler hat immerhin seinen Anspruch auf die von ihm benannte Provision. Das ist dann wie ein Preisschild auf der Ware im Supermarkt - kaufen oder sein lassen.
Die Regel ist allerdings, dass die Provision bezahlt wird, da im Zweifel ein anderer Interessent es tut und man selber das Objekt nicht bekommt. Der Makler hat immerhin seinen Anspruch auf die von ihm benannte Provision. Das ist dann wie ein Preisschild auf der Ware im Supermarkt - kaufen oder sein lassen.
H
HilfeHilfe10.07.14 13:10Hallo,
man kann beides. Verkaufspreis und Maklerprovision.
In manchen Regionen sind die Maklerfroh überhaupt zu verkaufen, in anderen musst du in ggfl schmieren.
man kann beides. Verkaufspreis und Maklerprovision.
In manchen Regionen sind die Maklerfroh überhaupt zu verkaufen, in anderen musst du in ggfl schmieren.
HilfeHilfe schrieb:
Hallo,
man kann beides. Verkaufspreis und Maklerprovision.
In manchen Regionen sind die Maklerfroh überhaupt zu verkaufen, in anderen musst du in ggfl schmieren.das trifft eher auf sehr ländliche Regionen zu. In manchen Städten (z.B. München) geht ohne Makler fast garnichts mehr. Da ist auch niemand bereit zu verhandeln, weil sowieso bereits 10 Interessenten Schlange stehen, die dann den Zuschlag erhalten.