ᐅ Erbbaurecht: Anzeige Umbau /Sanierung beim Verpächter anmelden?
Erstellt am: 10.07.14 09:31
Hallo zusammen,
ich habe für 2j ein Haus auf einem Erbbrauchrecht-Grundstück gekauft. Das Objekt war bislang vermietet und wird demnächst selbst bezogen. Vorher wird jedoch noch großflächig umgebaut und saniert. Jetzt folgende rechtliche Frage:
Wann, Wie und in welcher Form muss ich diese Maßnahmen dem Verpächter anzeigen?
ich habe für 2j ein Haus auf einem Erbbrauchrecht-Grundstück gekauft. Das Objekt war bislang vermietet und wird demnächst selbst bezogen. Vorher wird jedoch noch großflächig umgebaut und saniert. Jetzt folgende rechtliche Frage:
Wann, Wie und in welcher Form muss ich diese Maßnahmen dem Verpächter anzeigen?
N
nordanney10.07.14 11:09Was steht denn im Erbbaurechtsvertrag? Sanierungsmaßnahmen/Umbaumaßnahmen sind i.d.R. nicht anzeigepflichtig, warum auch?
Wenn es umgebaut wird, dann ist eventuell sogar ein Bauantrag notwendig. Je nachdem wie massiv du umbaust.
Eine reine Sanierung ändert ja nichts, ein Umbau (Änderung von Fensterflächen, Anbauten, Erweiterungen) ändert die Tektur des Baukörpers. Diese Änderung ist ggf genehmigungsabhängig. Eventuell muss dann auch der Erbpachtgeber informiert werden. Sollte aber in dem Vertrag stehen.
Eine reine Sanierung ändert ja nichts, ein Umbau (Änderung von Fensterflächen, Anbauten, Erweiterungen) ändert die Tektur des Baukörpers. Diese Änderung ist ggf genehmigungsabhängig. Eventuell muss dann auch der Erbpachtgeber informiert werden. Sollte aber in dem Vertrag stehen.
D
Doc.Schnaggls11.07.14 12:09Steht eventuell was im Grundbuch dazu?
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