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ᐅ KfW-Förderung Massnahmenbeginn verpennt


Erstellt am: 29.05.14 20:59

M
maxweber
29.05.14 20:59
Hallo,
ich habe meine Fenster erneuern lassen und vom ausführenden Betrieb die komplette Antragstellung für den Zuschuss durch die KfW mit beauftragt lt. Kaufvertrag. Ich habe den Unternehmer noch gefragt, ob der Antrag nicht vor Baubeginn gestellt werden sollte, worauf er antwortete, das macht er schon so das es passt. Die Rechnung habe ich auch schon bezahlt.
Jetzt habe ich die Zusage von der KfW bekommen und darin steht u.a. , dass der Baubeginn nicht vor den Datum des Antragseingangs sein darf. Ich muss jetzt noch ein Formular von mir und den Energieberater, der gleichzeitig auch der Verkäufer ist, ausfüllen. Das Rechnungsdatum stimmt natürlich auch nicht.
Was tun?
Gruß
MW
T
toxicmolotof
29.05.14 22:03
Die Regeln der KFW sind da eigentlich sehr deutlich und klar. Wer sich nicht an diese Regeln hält schaut in der Regel in die Röhre.

Eine Anmerkung am Rande:
Der Energieberater ist gleichzeitig der Verkäufer? Dann verstößt du in den meisten Programmen der KFW gegen deren Bedingungen, da die Bestätigung von einem unabhängigen Energieberater zu stammen hat. Wen er gleichzeitig den Einbau macht bzw. die Ware verkauft oder vermittelt ist dies in der Regel nicht erfüllt und daher auch unzulässig.
M
maxweber
30.05.14 08:01
Sorry, das war falsch.
Der Energieberater ist der Ausführende (Subunternehmer) und nicht der Verkäufer.
Es ist wohl Betrug, wenn ich ein falsches Datum angebe. Oder lässt die KfW da mit sich reden?
Ich kann ja so nichts dafür, dass der Energieberater die Antragstellung verpennt hat.
Gruß
MW
T
toxicmolotof
30.05.14 14:32
Der Energieberater ist Subunternehmer? Was macht er denn noch, außer der Erstellung der Bestätigung für die KFW.

Du musst mit der durchleitenden Bank reden und die müssen dann mit der KFW reden. Es gilt also 2 Banken von dieser eigenwilligen Interpretation zu überzeugen.

Du bist wie Bauexperte sagt für alle Anforderungen und deren Einhaltung verantwortlich. Wie du das letztlich machst ist deine Sachen.

Die KFW an dieser Stelle (wie auch immer) zu betrügen fällt unter Subventionserschleichung. Paragraphen des Strafgesetzbuches liefere ich auf Wunsch gerne nach.
M
maxweber
31.05.14 08:01
Hallo,
danke für die Hinweise.
Ich habe den Verkäufer vertraut, als er mir sagte, dass er die Zuschussformalitäten voll übernimmt ... so, jetzt bin ich dann Subventionsbetrüger, wenn ich meine Unterschrift unter das Ding setze... toll. Das mit der zweiten Bank verstehe ich auch nicht!? Ist das meine Hausbank?
Ich rufe bei der KfW dann mal an und frage, ob da doch noch was geht. Und den Verkäufer schieß ich auf den Mond
Ich kenne mich mit Gesetzen und Zuschusssachen eben überhaupt nicht aus, deswegen frage ich ja hier im Forum.
Viele Grüße aus Bayern
MW
T
toxicmolotof
31.05.14 13:34
Beantragst du die Fördermittel bei der KFW selbst? Wäre mir, außer bei Zuschussvarianten, nicht bekannt, dass das möglich ist.
Oder gehst du zu deiner Hausbank/Hauskreditbank und möchtest dort einen KFW-Kredit bekommen? Welches Förderprogramm sollte es denn werden?

Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich erst mal die durchleitende Bank, nicht die KFW selbst.

Subventionsbetrüger wird man dann, wenn man etwas unterschreibt, was nicht stimmt und damit einen subventionierten Kredit beantragt, den man dem Grunde nach eigentlich nicht bekommen hätte, weil man die Bedingungen nicht erfüllt. Das steht auch auf dem Formular, das der Energieberater und der Antragsteller unterschreiben müssen. Außerdem unterschreibst du, dass du das Programmmerkblatt und dessen Inhalt kennst. Also die These, dass du dich damit nicht auskennst, zieht da leider so gar nicht. Denn dann hättest du vielleicht fragen sollen, bevor das Kind ggf.. schon in den Brunnen gefallen ist.

Und ein Rat, der ganz allgemein immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und bei sowas ist es wohl ähnlich.
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