ᐅ Hanglage Garten
Erstellt am: 14.05.14 09:33
H
HilfeHilfe14.05.14 09:33Hallo,
wir möchten einen Hang "abfangen" . Die Idee ist diesen mit unbewährten L-Steinen ( 80 hoch) abzufangen. Gesamtlänge sind ca. 14 meter. Pro Meter möchte ein Gartenbauer ca. 200 € für setzen und mit Erde verfüllen / modellieren. Material + Arbeit ( ca. 2.800 €).
Ist es ein guter Preis ?
Danke
wir möchten einen Hang "abfangen" . Die Idee ist diesen mit unbewährten L-Steinen ( 80 hoch) abzufangen. Gesamtlänge sind ca. 14 meter. Pro Meter möchte ein Gartenbauer ca. 200 € für setzen und mit Erde verfüllen / modellieren. Material + Arbeit ( ca. 2.800 €).
Ist es ein guter Preis ?
Danke
Das weißt du wenn du noch 2 andere aus deiner Nähe angefragt hast würde ich vorschlagen. Mein Nachbar hat pro Meter 500 EUR bezahlt, allerdings sind die Teile 2m hoch und nur mit schwerem Gerät zu bewegen gewesen. Bei 80cm sieht das natürlich anders aus, also leider kein Vergleich.
H
HilfeHilfe20.05.14 08:12Hallo,
wie sieht es aus mit betreten des Nachbargrundstücks. Wenn Wir die Mauer doch selbst setzen wollen muss er uns doch das Betreten gewähren (?).
Es gibt ja das Hammerschlagrecht.
wie sieht es aus mit betreten des Nachbargrundstücks. Wenn Wir die Mauer doch selbst setzen wollen muss er uns doch das Betreten gewähren (?).
Es gibt ja das Hammerschlagrecht.
B
Bauexperte20.05.14 09:58Hallo,
**Voraussetzung ist generell, dass der Nachbar, welcher die baulichen Maßnahmen durchführen möchte, dies vorher dem betreffenden Nachbarn anzeigt, dessen Grundstück er mitbenutzen möchte. Je nach Landesrecht muss diese Anzeige zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgen. Tut er dies nicht, so hat er kein Recht dazu, dessen Grundstück zu betreten! Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen sich der betreffende Grundstücksbesitzer nicht mit der Nutzung seines Grundstücke einverstanden erklärt: auch dann ist es dem Bauherren nicht gestattet, das Nachbargrundstück zu betreten. Er hat aber das Recht, seinen Nachbarn auf Duldung zu verklagen und somit seine Interessen durchzusetzen.
**Quelle: meine HP
Also besser, vorher mündlich anfragen und dann schriftlich hInterhyprschicken, bevor die Gerichte bemüht werden müssen.
Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe schrieb:Hast Du schon negative Erfahrungen mit der Nachbarschaft machen müssen oder worauf zielt Deine Frage ab?
wie sieht es aus mit betreten des Nachbargrundstücks. Wenn Wir die Mauer doch selbst setzen wollen muss er uns doch das Betreten gewähren (?).
HilfeHilfe schrieb:Es ist richtig, daß es dieses Recht gibt. Beachtenswert ist dabei folgenden Auszug:
Es gibt ja das Hammerschlagrecht.
**Voraussetzung ist generell, dass der Nachbar, welcher die baulichen Maßnahmen durchführen möchte, dies vorher dem betreffenden Nachbarn anzeigt, dessen Grundstück er mitbenutzen möchte. Je nach Landesrecht muss diese Anzeige zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgen. Tut er dies nicht, so hat er kein Recht dazu, dessen Grundstück zu betreten! Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen sich der betreffende Grundstücksbesitzer nicht mit der Nutzung seines Grundstücke einverstanden erklärt: auch dann ist es dem Bauherren nicht gestattet, das Nachbargrundstück zu betreten. Er hat aber das Recht, seinen Nachbarn auf Duldung zu verklagen und somit seine Interessen durchzusetzen.
**Quelle: meine HP
Also besser, vorher mündlich anfragen und dann schriftlich hInterhyprschicken, bevor die Gerichte bemüht werden müssen.
Grüße, Bauexperte
H
HilfeHilfe20.05.14 10:55Hallo,
Danke für den Tipp ! Ich werde mal heute zum Nachbarn gehen und mit ihm sprechen.
Danke für den Tipp ! Ich werde mal heute zum Nachbarn gehen und mit ihm sprechen.
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