ᐅ Grundbuchlast /Auflage eines Feuchtbiotop Ausgleich Hausbau
Erstellt am: 09.05.14 23:33
Hallo zusammen. Nach einiger Suche haben wir jüngst ein sehr schön gelegenes und voll erschlossenes Baugrundstück gefunden. Auf Nachfrage teilte mir der Privatverkäufer nun allerdings mit, dass eine Grundbuchlast besteht. Und zwar wurde seitens der Behörden bei Umwandlung des Grundstücks von ursprünglicher Grünfläche in Bauland scheinbar die Auflage gemacht, dass im Gegenzug zum Bau eines Hauses sinngemäß ein Feuchtbiotop in gleicher Größe angelegt werden müsse.
Angesichts der Gesamtgröße gibt das Grundstück eine solche Nutzung durchaus her und ein großer, naturbelassener Gartenteil war sowieso angedacht. Die Durchführung der Arbeiten in diesem Zusammenhang übernimmt zudem der Verkäufer.
Trotzdem stellt sich nun natürlich die Frage, was man von einer solchen Auflage halten soll. Sind solche Verfügungen in irgendeiner Form vereinheitlicht, z.B. hinsichtlich der Ausgestaltung? Oder kommt es dabei schlichtweg auf den Wortlaut der Auflage an?
Für ein paar nützliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Lars
Angesichts der Gesamtgröße gibt das Grundstück eine solche Nutzung durchaus her und ein großer, naturbelassener Gartenteil war sowieso angedacht. Die Durchführung der Arbeiten in diesem Zusammenhang übernimmt zudem der Verkäufer.
Trotzdem stellt sich nun natürlich die Frage, was man von einer solchen Auflage halten soll. Sind solche Verfügungen in irgendeiner Form vereinheitlicht, z.B. hinsichtlich der Ausgestaltung? Oder kommt es dabei schlichtweg auf den Wortlaut der Auflage an?
Für ein paar nützliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Lars
B
Bauexperte10.05.14 07:53Hallo Lars,
Grüße, Bauexperte
the_wish schrieb:Im Regelfall steht die genaue Ausführung im Bebauungsplan, bzw. den dazugehörigen Festsetzungen. Ist dies bei Dir nicht der Fall - vlt. wegen Neubau im § 34-Gebiet - wende Dich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde; ggfs. auch untere Wasserbehörde. Dort wirst Du sehr genaue Angaben zur Ausführung der Ausgleichsmaßnahme erhalten.
Trotzdem stellt sich nun natürlich die Frage, was man von einer solchen Auflage halten soll. Sind solche Verfügungen in irgendeiner Form vereinheitlicht, z.B. hinsichtlich der Ausgestaltung? Oder kommt es dabei schlichtweg auf den Wortlaut der Auflage an?
Für ein paar nützliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Grüße, Bauexperte
H
HilfeHilfe15.05.14 07:48Hallo,
zum Bau kann ich Dir nichts sagen. Rein von der Finanzierung solltest du die Bank über die Vorlast informieren. Manche haben da ein Problem nicht. idR sollte es aber ken Problem sein.
zum Bau kann ich Dir nichts sagen. Rein von der Finanzierung solltest du die Bank über die Vorlast informieren. Manche haben da ein Problem nicht. idR sollte es aber ken Problem sein.