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ᐅ Frage zum eff. Jahreszins

Erstellt am: 05.06.16 20:50
B
Becker84
Hallo, wir waren bei zwei Darlehensgebern, um uns zu informieren wie viel möglich ist usw.

Beim ersten habe ich stehen 1,95% Zins und 2,64% eff. Jahreszins*. (*Die Berechnung des eff. JZ erfolgte gem. § 6 PAmgV für die Gesamtlaufzeit unter Annahme einer Darlehensversicherung durch Grundschuldeintragung).

Beim zweiten habe ich nichts schriftlich bekommen, nur die Aussage dass man immer den nominalen Zins vergleichen müsse, weil in den effektiven Zins noch alle Versicherungen mit rein gerechnet werden.
Des Weiteren geht Nr. Zwei davon aus, dass auch die Kontoführung sowie alle Versicherungen bei Ihnen laufen.

Für uns, Freunde/Bekannte und das Internet ist der eff. Jahreszins der den man auch bezahlt durch die Rate. Versicherungen zahlt man m. E. nach separat. 😕

Wenn ich bei Interhyp was eingebe steht da z.B. 2,00% gebundener Sollzins und 2,06% effektiver Jahreszins.

Dass mich zwei relativ seriöse Banken beide veräppeln wollen kann ich auch nicht glauben. 😳
Wenn ich in einen Baufinanzierungsrechner die Raten eingebe, lande ich Definitiv bei den 2,64%. 🙁

P.S. Laufzeit betrug bei Nr. Eins 23 Jahre. Davon 14 Jahre Bausparvertrag.

P.S.2: Im PAmgV steht:
(3) In die Berechnung des anzugebenden effektiven Jahreszinses sind als Gesamtkosten die vom Verbraucher zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten einzubeziehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Zu den sonstigen Kosten gehören:
1.
Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos, Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem sowohl Geschäfte auf diesem Konto getätigt als auch Verbraucherdarlehensbeträge in Anspruch genommen werden können, sowie sonstige Kosten für Zahlungsgeschäfte, wenn die Eröffnung oder Führung eines Kontos Voraussetzung dafür ist, dass das Verbraucherdarlehen überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird;
2.
Kosten für die Immobilienbewertung, sofern eine solche Bewertung für die Gewährung des Verbraucherdarlehens erforderlich ist.

Da steht nix von Versicherungen.
Musketier02.09.16 08:10
OT
toxicmolotow schrieb:

PS: Ich arbeite bei einer Bank.

Na Na, da wird sich die Werbeagentur aber nicht freuen, wenn selbst die Mitarbeiter die Abgrenzung zur Bank nicht verinnerlicht haben. 😉
T
toxicmolotof
02.09.16 08:18
@Musketier

Ist doch einfach.
Musketier02.09.16 08:24
Ich meinte eher den Spruch "Die heißt doch nicht Bank." oder so ähnlich .
Jochen10402.09.16 08:35
Wenn's um Geld geht ... Bank? 🙄
H
HilfeHilfe
02.09.16 08:56
Geld = Cashflow = Austauschbares Gut . Man muss nur auf die Verpackung achten.....
T
toxicmolotof
02.09.16 11:49
Und ich die aktuelle Einfach-Kampagne.

Aber egal, HilfeHilfe sagt es... Die Beratung (das Konzept) und die Vertragsbedingungen sind entscheidend.