ᐅ Wie mittlere Höhe für 2teiliges Carport am Hang errechnen?
Erstellt am: 21.05.26 14:35
K
KoenigHallo,
ich habe aufgrund unserer Geländebegebenheiten ein Problem beim Errechnen der mittleren Höhe.
Wie man auf der Zeichnung sehen kann haben wir in der Mitte einen Höhenversatz (Stufe durch Hang). Die rechte Außenwand hat die selbe Höhe, wie die mittlere Wand. Aufgrund der gesetzten, auf der Abbundzeichnung nicht sichtbaren L-Schalenreihe, fehlt der rechten Außenwand optisch ein Stück.
Meine Frage bezieht sich logischerweise auf den niedrigsten und höchsten Punkt? Wo sind diese anzusetzen, bzw. muss man durch die beiden unterschiedlichen Ebenen zwei verschiedene mittlere Höhen berechnen?
LG


ich habe aufgrund unserer Geländebegebenheiten ein Problem beim Errechnen der mittleren Höhe.
Wie man auf der Zeichnung sehen kann haben wir in der Mitte einen Höhenversatz (Stufe durch Hang). Die rechte Außenwand hat die selbe Höhe, wie die mittlere Wand. Aufgrund der gesetzten, auf der Abbundzeichnung nicht sichtbaren L-Schalenreihe, fehlt der rechten Außenwand optisch ein Stück.
Meine Frage bezieht sich logischerweise auf den niedrigsten und höchsten Punkt? Wo sind diese anzusetzen, bzw. muss man durch die beiden unterschiedlichen Ebenen zwei verschiedene mittlere Höhen berechnen?
LG
Hey,
Genau solche Hanggeschichten sind immer der Punkt wo plötzlich drei Leute vier verschiedene mittlere Höhen ausrechnen und jeder ist überzeugt er hätte recht. Ohne die Zeichnung zu sehen natürlich etwas Kaffeesatzlesen, aber grundsätzlich wird meistens vom natürlichen bzw. festgelegten Gelände an der jeweiligen Außenwand ausgegangen und dann die mittlere Wandhöhe je Fassadenseite betrachtet. Die Stufe macht das Ganze halt unangenehm, weil optisch etwas „fehlt“, baurechtlich aber oft trotzdem die tatsächliche Wand zählt.
Wenn die rechte Außenwand konstruktiv gleich hoch ist wie die mittlere Wand, dann interessiert die Behörde oft weniger wie es optisch wirkt, sondern wo Oberkante Gelände zu Oberkante Dach bzw. Schnittpunkt Wand/Dach liegt. Diese L-Schalen Geschichte täuscht da schnell mal ein niedrigeres Gebäude vor, obwohl die rechnerische Wandhöhe identisch bleibt. Etwas fies, aber so läufts leider häufig.
Ich würde deshalb erstmal prüfen, wie Eure Landesbauordnung bzw. der Bebauungsplan die „mittlere Höhe“ überhaupt definiert. Manche rechnen je Wandseite separat, andere bilden wirklich Mittelwerte aus höchstem und niedrigstem Geländepunkt entlang der jeweiligen Außenwand. Und genau da wird die Stufe relevant. Bei deutlichem Höhenversatz wird oft tatsächlich abschnittsweise gerechnet, also quasi zwei Ebenen betrachtet. Einfach alles in einen einzigen Mittelwert zu werfen wäre manchmal rechnerisch praktisch, aber baurechtlich etwas gewagt.
Die entscheidende Frage wäre für mich: Ist die Stufe Teil des natürlichen Geländes oder wurde da bereits künstlich angeschüttet bzw. abgegraben? Das macht in vielen Gemeinden plötzlich nen riesigen Unterschied, obwohl am Ende fast dieselbe Erde da liegt. Willkommen im Baurecht.
Und noch was, pass auf dass nicht einfach der höchste Punkt irgendwo „günstig“ angesetzt wird. Manche Planer rechnen da schon kreativ wenn die zulässige Wandhöhe knapp wird. Spätestens der Prüfer schaut dann oft genauer hin, besonders bei Hanglagen mit versetzten Ebenen. Da helfen saubere Geländeschnitte deutlich mehr als irgendwelche hübschen Ansichten aus dem Bauantrag.
Genau solche Hanggeschichten sind immer der Punkt wo plötzlich drei Leute vier verschiedene mittlere Höhen ausrechnen und jeder ist überzeugt er hätte recht. Ohne die Zeichnung zu sehen natürlich etwas Kaffeesatzlesen, aber grundsätzlich wird meistens vom natürlichen bzw. festgelegten Gelände an der jeweiligen Außenwand ausgegangen und dann die mittlere Wandhöhe je Fassadenseite betrachtet. Die Stufe macht das Ganze halt unangenehm, weil optisch etwas „fehlt“, baurechtlich aber oft trotzdem die tatsächliche Wand zählt.
Wenn die rechte Außenwand konstruktiv gleich hoch ist wie die mittlere Wand, dann interessiert die Behörde oft weniger wie es optisch wirkt, sondern wo Oberkante Gelände zu Oberkante Dach bzw. Schnittpunkt Wand/Dach liegt. Diese L-Schalen Geschichte täuscht da schnell mal ein niedrigeres Gebäude vor, obwohl die rechnerische Wandhöhe identisch bleibt. Etwas fies, aber so läufts leider häufig.
Ich würde deshalb erstmal prüfen, wie Eure Landesbauordnung bzw. der Bebauungsplan die „mittlere Höhe“ überhaupt definiert. Manche rechnen je Wandseite separat, andere bilden wirklich Mittelwerte aus höchstem und niedrigstem Geländepunkt entlang der jeweiligen Außenwand. Und genau da wird die Stufe relevant. Bei deutlichem Höhenversatz wird oft tatsächlich abschnittsweise gerechnet, also quasi zwei Ebenen betrachtet. Einfach alles in einen einzigen Mittelwert zu werfen wäre manchmal rechnerisch praktisch, aber baurechtlich etwas gewagt.
Die entscheidende Frage wäre für mich: Ist die Stufe Teil des natürlichen Geländes oder wurde da bereits künstlich angeschüttet bzw. abgegraben? Das macht in vielen Gemeinden plötzlich nen riesigen Unterschied, obwohl am Ende fast dieselbe Erde da liegt. Willkommen im Baurecht.
Und noch was, pass auf dass nicht einfach der höchste Punkt irgendwo „günstig“ angesetzt wird. Manche Planer rechnen da schon kreativ wenn die zulässige Wandhöhe knapp wird. Spätestens der Prüfer schaut dann oft genauer hin, besonders bei Hanglagen mit versetzten Ebenen. Da helfen saubere Geländeschnitte deutlich mehr als irgendwelche hübschen Ansichten aus dem Bauantrag.
H
hanghaus202322.05.26 16:17Und wenn Du uns mal sagst welches Bundesland betroffen ist?