ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
M
Mateo84
Hallo,
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Mateo84 schrieb:
@OWLer kannst du noch etwas zu Post #82 sagen? 🙂Ja kann ich. Siehe Punkt I.3.a des Merkblattes. Da steht alles.Mateo84 schrieb:
Über das Kontaktformular versuche ich es gerade zwecks Straßennamen <-> Flurstück...
@OWLer Was sind genau "Nebenkosten", dass ist mir hier nicht ganz klar. Sind das Einbaukosten oder welche Positionen sind dabei ganz genau gemeint?
@rdwlnts Du schreibst öfters mal mal Fundament, was meinst du damit genau? Ich verstehe den Zusammenhang zwischen WPL und Fundament nicht oder meint du hier die Bohrung?Steht im Merkblatt und meint den Sockel, auf dem die Pumpe steht, wenn man diese nicht mit auf den Estrich stellt.
Montage und Installation inklusive der dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien, z.B.
- Transport - Baugerüst, Lastenkran, - Aufständerung, Unterkonstruktion - Fundament, Einhausung - zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung (Heizkreisverteiler) - Einstellung der Heizkurve
M
Martial.white08.12.20 09:41Hallo liebe Mitleidende,
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.
Kurze Frage zum Bewilligungszeitraum: Die Inbetriebnahme der Anlage muss spätestens 9 Monate nach Zustellung der Zuwendungsbescheids erfolgen.
Eine Fristverlängerung kann formlos (per Mail) vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Weiß jemand um wieviel Monate die Frist dann verlängert wird? Hab im Merkblatt leider nichts dazu gefunden... :/
Eine Fristverlängerung kann formlos (per Mail) vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Weiß jemand um wieviel Monate die Frist dann verlängert wird? Hab im Merkblatt leider nichts dazu gefunden... :/
Hier werden gerade ganz viel ganz hektisch. Aber wo steht denn, dass Wärmepumpen bei Neubauten nicht mehr gefördert werden sollen? In den FAQ steht zur Frage was über BEG EM förderfähig ist:
und außerdem zur Frage ob sich etwas an den Konditionen ändert:
Da steht doch nirgends wo etwas davon, dass Neubauten nicht mehr förderfähig sein sollen in Bezug auf die erneuerbaren Energien für Heizungen? Klärt mich bitte mal jemand auf wo ich die Info finde, dass energieeffiziente Heizungen in Neubauten aus der Förderung fliegen sollen?
Im Zuge der BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
- Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
und außerdem zur Frage ob sich etwas an den Konditionen ändert:
Das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" beim BAFA, mit dem Teile des Marktanreizprogramms (MAP) umgesetzt werden, wird Ende 2020 eingestellt und durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), dort dem Teilprogramm BEG EM, mit gleichen Fördersätzen ersetzt.
Da steht doch nirgends wo etwas davon, dass Neubauten nicht mehr förderfähig sein sollen in Bezug auf die erneuerbaren Energien für Heizungen? Klärt mich bitte mal jemand auf wo ich die Info finde, dass energieeffiziente Heizungen in Neubauten aus der Förderung fliegen sollen?
Martial.white schrieb:
oder neu erstellbar istNeu erstellen könnte ich noch. Ich habe keine Infos gefunden, dass das nicht erlaubt ist. Habe allerdings auch die Formulare nicht bis zu Ende durchgeklickt.
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