ᐅ Steine Vorschriften und Regelungen auf eigenem Grundstück
Erstellt am: 07.03.26 11:11
A
AE-Bekmon07.03.26 11:11Guten Tag,
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen ist, habe ich auf meinem Grundstück vor der Haustür eine Fläche mit Steinen angelegt, damit wir dort unsere Autos parken können. Die Umrandung beträgt etwa 80 cm und ist mit Erde vorgesehen.
Gestern erhielt ich jedoch einen Anruf von der Stadt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass eine so große mit Steinen befestigte Fläche nicht zulässig sei und geändert werden müsse.
Daher möchte ich gerne wissen, ob es hierfür konkrete Regelungen oder Vorschriften gibt.
In meiner Umgebung habe ich bereits mehrere Einfahrten gesehen, die in ähnlicher Weise gestaltet

Ich habe folgenden Sachverhalt:
Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen ist, habe ich auf meinem Grundstück vor der Haustür eine Fläche mit Steinen angelegt, damit wir dort unsere Autos parken können. Die Umrandung beträgt etwa 80 cm und ist mit Erde vorgesehen.
Gestern erhielt ich jedoch einen Anruf von der Stadt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass eine so große mit Steinen befestigte Fläche nicht zulässig sei und geändert werden müsse.
Daher möchte ich gerne wissen, ob es hierfür konkrete Regelungen oder Vorschriften gibt.
In meiner Umgebung habe ich bereits mehrere Einfahrten gesehen, die in ähnlicher Weise gestaltet
Da musst Du in den BPlan schauen, ob da was dazu drin steht. Meist verbietet die GRZ bei diesen Doppelhaus/Reihenhausparks solch große Vorflächen. Zudem ist die Versickerung nicht gewährleistet (GRZ). Ggf gibt es bei euch einen Gestaltungsrahmen, dort auch mal reinschauen.
BPlan (und Gestaltungsrahmen) sind Deine Vorschriften und Regelungen, die mit der Unterschrift des Notarvertrages mit unterschrieben wurden.
BPlan (und Gestaltungsrahmen) sind Deine Vorschriften und Regelungen, die mit der Unterschrift des Notarvertrages mit unterschrieben wurden.
Die versiegelte Grundstücksfläche ist limitiert, das wirst Du hier wohl - vermutlich sogar deutlich - überschritten haben. Ob das verwendete Pflaster ansonsten zulässig wäre, heilt das nicht. Auch steht Dir nicht zu, die gesamte Straßengrenze Deines Grundstückes als Zufahrt zu beanspruchen (und damit auch der Allgemeinheit als Parkraum zu entziehen). Die Bebauungspläne tragen regelmäßig dafür Sorge, daß die Bauherren eine angemessene Anzahl an Stellplätzen auf ihren Grundstücken anlegen. Damit ist nicht verbunden, ihnen mehrere Zufahrten zuzugestehen (typisch gehen zeitgemäße Bebauungspläne von einer 2,5 m breiten Zufahrt pro Grundstück aus), noch gesagt, daß eine Pflasterung dieser Stellplätze im Rahmen der zulässigen Gesamtversiegelung möglich ist. Deine Wege / Zufahrten, Gebäudegrundflächen und Terrassen müssen sich dieses Versiegelungsbudget teilen. Geringfügige Überschreitungen können genehmigt werden, was aber beantragt werden muß. Bspw. Rasengittersteine oder Paddockgitter können hier eine Lösung sein.
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Ich lese erst jetzt noch mal richtig, dass Ihr die Fläche schon gepflastert habt. Ich bin von einer KI-Version, wie es werden könnte, ausgegangen.
Allgemein gilt: Stellplätze, ob nun nur gepflastert oder durch Carport oder Garage bebaut sowie die Auffahrten sind meist im Bauantrag ausgewiesen und dann entsprechend genehmigt. Was dann außerhalb der Reihe noch gepflastert wird, ist meist nicht legitim. Bei dörflichen Strukturen und Grundstücken erlaubt das Grundstück und die GRZ meist genehmigungsfreie Pflasterungsflächen, die ohne Genehmigung erlaubt sind, weil die Grundstücksfläche schon von selbst mehr erlaubt.
Wenn es Euer Hausbauprojekt ist, kannst Du ja in Eure Hauspläne schauen, was da genehmigt wurde.
Allgemein gilt: Stellplätze, ob nun nur gepflastert oder durch Carport oder Garage bebaut sowie die Auffahrten sind meist im Bauantrag ausgewiesen und dann entsprechend genehmigt. Was dann außerhalb der Reihe noch gepflastert wird, ist meist nicht legitim. Bei dörflichen Strukturen und Grundstücken erlaubt das Grundstück und die GRZ meist genehmigungsfreie Pflasterungsflächen, die ohne Genehmigung erlaubt sind, weil die Grundstücksfläche schon von selbst mehr erlaubt.
Wenn es Euer Hausbauprojekt ist, kannst Du ja in Eure Hauspläne schauen, was da genehmigt wurde.
M
MachsSelbst07.03.26 21:29Eine Doppelgarage mit dem entsprechenden Stellplatz davor wäre kaum kleiner, insofern dürfte es bei euch die GRZ sein, die eine solch große Versiegelung verbietet.
Ich vermisse auch eine Entwässerungsrinne an der Grenze zum öffentlichen Raum, denn die Pflasterfläche wird ja Gefälle haben.
Bei Einhaltung der GRZ verstehen viele Bauämter inzwischen keinen Spaß mehr, da wurde viel zu lange Schindluder mit getrieben...
Ich vermisse auch eine Entwässerungsrinne an der Grenze zum öffentlichen Raum, denn die Pflasterfläche wird ja Gefälle haben.
Bei Einhaltung der GRZ verstehen viele Bauämter inzwischen keinen Spaß mehr, da wurde viel zu lange Schindluder mit getrieben...
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