ᐅ Von wo aus wird der Grenzabstand gemessen?
Erstellt am: 21.08.23 14:26
S
sascha-t4-le22.08.23 11:21in Hessen ist es so geregelt:
Traufseitig: Nur die Wand wird berücksichtigt, das geneigte Dach erst ab einer Dachneigung von 45 grad anteilig und ab 70 grad als wäre es eine Wand im Abstand von 2m.
Giebelseitig: (Wandhöhe 4m + das Dreieck gemittelt ) x Faktor
ohne Gewähr
Traufseitig: Nur die Wand wird berücksichtigt, das geneigte Dach erst ab einer Dachneigung von 45 grad anteilig und ab 70 grad als wäre es eine Wand im Abstand von 2m.
Giebelseitig: (Wandhöhe 4m + das Dreieck gemittelt ) x Faktor
ohne Gewähr
S
ShaymiLenny23.08.23 22:14Hallo Zusammen,
Denkt bitte bei der Berechnung daran, dass in Niedersachsen zwar 0,5H gilt, aber laut Niedersächsische Bauordnung §5 (4) Giebeldreiecke bis zu einer Breite von 6m nicht hinzugezählt werden müssen (im Falle Satteldach).
Das reduziert dann natürlich die erforderlichen Grenzabstände auf der Giebelseite.
Denkt bitte bei der Berechnung daran, dass in Niedersachsen zwar 0,5H gilt, aber laut Niedersächsische Bauordnung §5 (4) Giebeldreiecke bis zu einer Breite von 6m nicht hinzugezählt werden müssen (im Falle Satteldach).
Das reduziert dann natürlich die erforderlichen Grenzabstände auf der Giebelseite.
H
hanghaus202324.08.23 13:28Es gibt auch oft zusätzlich Mindestabstand 3 m.