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ᐅ Beratung für Photovoltaikanlage

Erstellt am: 13.09.21 14:52
P
Pacc666
Hallo

wir planen einen Neubau Doppelhaushälfte

wir wollen später eine Photovoltaikanlage nachrüsten.
Wir werden die rechte Hälfte auf dem Foto bekommen. Ausrichtung Süd-West

Die Photovoltaikanlage wird natürlich auf die Süd-West Hälfte kommen zum Garten

Das Schwarze ist die 3x5m Terrasse und die soll später noch mit einer festen Terrassenüberdachung 4m Tief 5,5m Breit überdacht werden.


Meine Frage ist es denn überhaupt dann noch möglich eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu setzten wenn wir die feste Terrassenüberdachung da haben?

Wenn man auf der Süd-West Seite im Garten die Terrassenüberdachung steht kann man kein Gerüst mehr aufstellen
Man muss später zur Wartung oder bei Problemen auch noch an die Photovoltaikanlage drankommen (ohne gerüst geht das nicht oder)

oder können die die Photovoltaikanlage auch ohne Gerüst Installieren?

Das Haus bekommt ein Satteldach und hat 2,5 Vollgeschosse.

Architektonischer Grundrissplan mit grünem Liniennetz und rotem Gebäudeteil im Zentrum.
F
Fuchur
22.01.22 15:02
OWLer schrieb:

Wenn ich den FA vorrechne, dass ich im Rahmen der Abschreibungen keinen Gewinn mit 6,x ct/kWh erzähle, müsste man doch trotzdem Liebhaberei herbeiführen können?
Ja, natürlich. Allerdings sind dabei alle Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen, also insbesondere auch der Eigenverbrauch.
E
Evolith
25.01.22 13:04
Ihr müsst aufpassen.
Bei der Einkommensteuer gilt bis 10kwp eine unkommentierte Hinnahme der Liebhaberei. Ab 10 kwp KANN das FA eine Gewinnerziehlungsprognose verlagen. Bis glaub grob 30kwp wird die immer negativ ausfallen (auf 20 Jahre gerechnet), weswegen die Diskussion Richtung 30kwp geht.
Am einfachsten ist es, man ruft mal beim FA an und fragt nach, wie die das so handhaben. Gerade bei 11-15 kwp lassen sich doch einige auf unkommentierte Liebhaberei ohne Beweise ein.
OWLer25.01.22 13:15
Das meinte ich auf den letzten Seiten irgendwo. Betriebswirtschaftlich inkl. Diskontierung ergibt Photovoltaik nach keiner Regel der Kunst Sinn. Allein die Rückerwirtschaftung der Ausgaben knapp innerhalb AFA sollte für das FA keine Wirtschafltichkeit sein. Ergo Liebhaberei. Hätte ich mich damit eher beschäftigt und mit dem Finanzamt telefoniert, hätte ich jetzt nicht nur 9,51kWp auf dem Dach, sondern alle Flächen belegt.
F
Fuchur
25.01.22 19:45
Evolith schrieb:

Bis glaub grob 30kwp wird die immer negativ ausfallen (auf 20 Jahre gerechnet), weswegen die Diskussion Richtung 30kwp geht.
Verstehe ich nicht, warum sollte das so sein? Wenn man jetzt nicht gerade manch bekloppte Abzock-Angebote heranzieht, dann sollte immer ein Gewinn möglich sein.

Und ich kapiere auch nach wie vor nicht, was so erstrebenswert daran ist, in die Liebhaberei zu fallen? Macht ihr lieber Verlust, als etwas von Gewinn als EkSt zu bezahlen?

Es geht dabei übrigens mitnichten um Wirtschaftlichkeit, sondern um Gewinnerzielungsabsicht. Bereits die plausible Absicht reicht aus, egal was zwischendrin passiert. Ich kenne jetzt keinen, der sich aus reiner grüner Überzeugung eine Photovoltaik kauft in dem Wissen, damit die nächsten 20 Jahre jährlich draufzuzahlen.
D
Deliverer
25.01.22 19:47
Das ist in den Deutschen so drin. Bevor ich jemandem was abgebe, krieg ich lieber nix! ;-)
E
Evolith
26.01.22 07:55
Fuchur schrieb:

Verstehe ich nicht, warum sollte das so sein? Wenn man jetzt nicht gerade manch bekloppte Abzock-Angebote heranzieht, dann sollte immer ein Gewinn möglich sein.

Und ich kapiere auch nach wie vor nicht, was so erstrebenswert daran ist, in die Liebhaberei zu fallen? Macht ihr lieber Verlust, als etwas von Gewinn als EkSt zu bezahlen?

Es geht dabei übrigens mitnichten um Wirtschaftlichkeit, sondern um Gewinnerzielungsabsicht. Bereits die plausible Absicht reicht aus, egal was zwischendrin passiert. Ich kenne jetzt keinen, der sich aus reiner grüner Überzeugung eine Photovoltaik kauft in dem Wissen, damit die nächsten 20 Jahre jährlich draufzuzahlen.

Es geht bei der Liebhaberei-Berechnung nicht um die klassische Wirtschaftlichkeit, wie wir sie verstehen, sondern um die ertragssteuerliche Sicht. Gewinn meint hier ganz eng betrachtet, ob ich mit dem Verkauf von Strom ins Plus komme. Da der große Gewinn aber durch den Eigenverbrauch passiert, lässt sich jede klassische private Anlage recht einfach ins Negative rechnen. (Abschreibung über 20 Jahre allein frisst jeden Gewinn durch Stromverkauf) Eine Nutzung der Abschreibung, um seine Steuern klein zu rechnen ist immer mit Vorsicht zu genießen. Da gibt es einige gemeine Fallstricke und lohnt auch nicht in jedem Fall. Sowas wird bei den meisten der Steuerberater klären müssen und da man Selbstständiger ist, wird das recht schnell teuer.

Bei der Umsatzsteuer sieht das dann einfacher aus. Da kann man über die Regelbesteuerung die Vorsteuer zurück holen, muss aber dann eben auch Umsatzsteuer abführen.
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