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ᐅ Hinweis gesucht: Erfahrungen mit dem Tremmelhaus nach Fertigstellung des Baus?


Erstellt am: 27.03.26 11:15

S
SteveHowe
27.03.26 11:15
Wir befinden uns in der Situation, dass Tremmelhaus sich weigert, uns die Statikpläne und Berechnungen für den Bau auszuhändigen, den wir bezahlt haben. Dies hindert uns daran, einige Dinge im Haus zu reparieren, wie z. B. Risse in den Wänden usw.

Über jeden Rat, welche Vorgehensweise wir einschlagen sollten, würden wir uns sehr freuen.
N
nordanney
27.03.26 13:10
Es ist bei Euch also ein Neubau mit einem GU. Dann greift doch das BGB und das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben, die für den Nachweis der Einhaltung der öffentlich/rechtlichen Vorschriften nötig sind. Dazu gehören auch Statik/Prüfstatik (sofern bei Euch nötig). Aber keine Ausführungspläne. Da muss man ein wenig differenzieren.

Um welche weiteren Berechnungen geht es?
S
SteveHowe
27.03.26 13:33
es geht nicht um weiter Berechnungen, es geht um die Original Pläne..
Die sind eigentlich unmöglich und sie wollen das Information nicht liefern..
Was macht es schwieriger, ist dass der Kreisverwaltung seit 2015 fragt für die Pläne nicht als ein Teil die Baugenähmigung..
N
nordanney
27.03.26 14:58
SteveHowe schrieb:
Was macht es schwieriger, ist dass der Kreisverwaltung seit 2015 fragt

Also kein Neubau. Dann gilt auch das BGB nicht bei dir. 

Wobei, nicht böse sein, ich den gesamten Satz absolut nicht verstehe. Was meinst du damit?
S
SteveHowe
27.03.26 15:02
Ich wollte sagen, dass die statischen Pläne nicht als Teil des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht werden mussten.
Wir haben sie auch nicht als Teil unserer Übergabeunterlagen erhalten, und jetzt, da wir Risse in den Wänden haben (von denen die meisten normal sind), möchten die lokalen Unternehmen sicherstellen, dass der Statikplan eingehalten wurde, damit die Risse nicht wiederkehren – dafür brauche ich die Pläne…
Ich stecke fest…
1
11ant
27.03.26 15:45
Der Rat lautet einfach: anwaltliches Anschreiben mit Fristsetzung.
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