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ᐅ Nachbar entfernt Grenzstein, er kümmert sich nicht um einen neuen

Erstellt am: 04.04.26 13:46
S
Stein8786
S
Stein8786
04.04.26 17:39
MachsSelbst schrieb:
MachsSelbst

Angeblich haben die das entfernt, haben aber das Loch wieder zu gekippt 
1
11ant
04.04.26 18:55
Stein8786 schrieb:
Hier sieht man den Grenzstein hinter dem rosa Markierten Pfosten. Man sieht auch das ungefragt bei uns gegraben wurde und Fundament in den Boden kam.

Ich sehe da schon keinen rosa markierten Pfosten, sondern nur eine schwarz eingekreiste Eisenstange. Die abgebildete Situation legt nahe, daß der Grenzstein (der ja schließlich auf, und nicht nur an der Grenze sitzt) den Nachbarn insofern gestört hat, wie seine L-Stein-Reihe um die halbe Grenzsteinbreite hätte zurückweichend gesetzt werden müssen, um diesen nicht zu behelligen. Das ändert aber nicht, daß er ihn nicht hätte bewegen dürfen. Ein Vermesser dürfte den Grenzstein auch tiefer setzen, müßte dessen Auffindbarkeit dann aber wieder amtlich markieren und dokumentieren.

ypg schrieb:
Warum nach Ostern? Die 24/7 Kollegen haben mehr Zeit am WE, wo es (noch) ruhig ist, weil sie alle bei sonnigem Wetter im Grten werkeln oder besinnlich Ostern feiern.
Gg unbekannt: Anzeige geht zur rechtl. Prüfung zur StA, die stellt es ein, weil der für die Öffentlichkeit erreichbare Grund, die Möglichkeit für alle ergibt und somit kein Täter ermittelt werden kann.

Das mag bei Deinen Kollegen anders sein. Bei mir (in RLP) stört der Bürger eher die Abläufe, wenn feiertags nur eine Bereitschaft in reduzierter Schichtstärke Dienst macht. Und ein Notfall ist es schließlich nicht. Richtig, die StA würde von sich aus kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sehen. Deswegen ja mein Rat, das Katasteramt einzubeziehen. Denen genügt dann schon die Vorgangsnummer der Polizeiwache, um dem müden StA vorsorglich den Kopf zu waschen, wenn der das öffentliche Interesse übersieht. Der Grenzstein wurde ja schließlich nicht aus dem Vermögen des TE entwendet, sondern aus seiner Lage an amtlicher Stelle. Das Katasteramt wacht als gewissermaßen Standesamt der Grundstücke im öffentlichen Interesse über deren Zuordenbarkeit. Der TE ist hier rechtlich nur Zeuge, nicht Geschädigter, da nur Gläubiger und nicht Eigentümer des Steines und seiner Lage. Das öffentliche Interesse wird hier vom Katasteramt sowohl am wachesten erkannt und dem TE mangelte es zudem an einer Legitimation, gegen eine Einstellung aufzubegehren und Einspruch zu erheben. Vogelfrei ist der Grenzstein dennoch nicht. Er ist von Amts wegen wieder herzustellen, und dafür wird das Amt den Verursacher feststellen und ihm die Kosten auch verdientermaßen überhelfen. Ich an der Stelle des TE käme never ever auf die Idee, als Nichtverursacher und sogar Mitbetroffener einen Zustand zu heilen, den der Nachbar verantwortlich verletzt hat. Störer der Ordnung ist hier der Nachbar. Der hat das öffentliche Interesse am korrekt plazierten Grenzstein gegen sein persönliches Interesse an der bequemeren Mauersetzung fehlerhaft abgewogen, hat dies zu verantworten und die ganze Musik zu bezahlen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Stein8786
04.04.26 19:06
11ant schrieb:
Ich sehe da schon keinen rosa markierten Pfosten, sondern nur eine schwarz eingekreiste Eisenstange. Die abgebildete Situation legt nahe, daß der Grenzstein (der ja schließlich auf, und nicht nur an der Grenze sitzt) den Nachbarn insofern gestört hat, wie seine L-Stein-Reihe um die halbe Grenzsteinbreite hätte zurückweichend gesetzt werden müssen, um diesen nicht zu behelligen. Das ändert aber nicht, daß er ihn nicht hätte bewegen dürfen. Ein Vermesser dürfte den Grenzstein auch tiefer setzen, müßte dessen Auffindbarkeit dann aber wieder amtlich markieren und dokumentieren.

ypg schrieb:
Warum nach Ostern? Die 24/7 Kollegen haben mehr Zeit am WE, wo es (noch) ruhig ist, weil sie alle bei sonnigem Wetter im Grten werkeln oder besinnlich Ostern feiern.
Gg unbekannt: Anzeige geht zur rechtl. Prüfung zur StA, die stellt es ein, weil der für die Öffentlichkeit erreichbare Grund, die Möglichkeit für alle ergibt und somit kein Täter ermittelt werden kann.

Das mag bei Deinen Kollegen anders sein. Bei mir (in RLP) stört der Bürger eher die Abläufe, wenn feiertags nur eine Bereitschaft in reduzierter Schichtstärke Dienst macht. Und ein Notfall ist es schließlich nicht. Richtig, die StA würde von sich aus kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sehen. Deswegen ja mein Rat, das Katasteramt einzubeziehen. Denen genügt dann schon die Vorgangsnummer der Polizeiwache, um dem müden StA vorsorglich den Kopf zu waschen, wenn der das öffentliche Interesse übersieht. Der Grenzstein wurde ja schließlich nicht aus dem Vermögen des TE entwendet, sondern aus seiner Lage an amtlicher Stelle. Das Katasteramt wacht als gewissermaßen Standesamt der Grundstücke im öffentlichen Interesse über deren Zuordenbarkeit. Der TE ist hier rechtlich nur Zeuge, nicht Geschädigter, da nur Gläubiger und nicht Eigentümer des Steines und seiner Lage. Das öffentliche Interesse wird hier vom Katasteramt sowohl am wachesten erkannt und dem TE mangelte es zudem an einer Legitimation, gegen eine Einstellung aufzubegehren und Einspruch zu erheben. Vogelfrei ist der Grenzstein dennoch nicht. Er ist von Amts wegen wieder herzustellen, und dafür wird das Amt den Verursacher feststellen und ihm die Kosten auch verdientermaßen überhelfen. Ich an der Stelle des TE käme never ever auf die Idee, als Nichtverursacher und sogar Mitbetroffener einen Zustand zu heilen, den der Nachbar verantwortlich verletzt hat. Störer der Ordnung ist hier der Nachbar. Der hat das öffentliche Interesse am korrekt plazierten Grenzstein gegen sein persönliches Interesse an der bequemeren Mauersetzung fehlerhaft abgewogen, hat dies zu verantworten und die ganze Musik zu bezahlen.

Das schwarz Eingekreiste ist der Grenzstein außen ist Stein. Sieht man schlecht auf den Bildern. Wir werden uns an das Amt wenden. Begeistert wird der Nachbar nicht sein. Aber wie gesagt wir laufen jetzt schon 1 Monat dem hinterher. Mein Mann möchte ihm noch eine letzte Frist setzen, damit er Weis was auf ihn zukommt 
Y
ypg
04.04.26 22:44
Stein8786 schrieb:
Begeistert wird der Nachbar nicht sein.

Dann dreht Ihr eben jetzt einmal die Rollen um. Ich bin wirklich keine Krachmacherin, aber Gesetze aushebeln und dann frech werden, das muss man gleich einstampfen. Da müssen gleich die Grenzen gezeigt werden. Danach dann aber auch den Weg des Friedens weitergehen. Da würde ich mir einen diplomatischen Plan machen, wie man sicher dem Nachbarn in die Augen blicken kann. Ihr wollt ja sicherlich später ein schlechtestens neutrales Verhältnis.
Einige Regeln der Psychologie können helfen.
1
11ant
05.04.26 00:54
Stein8786 schrieb:
Das schwarz Eingekreiste ist der Grenzstein außen ist Stein. Sieht man schlecht auf den Bildern. Wir werden uns an das Amt wenden. Begeistert wird der Nachbar nicht sein. Aber wie gesagt wir laufen jetzt schon 1 Monat dem hinterher. Mein Mann möchte ihm noch eine letzte Frist setzen, damit er Weis was auf ihn zukommt

Der Nachbar wird nicht auf das Amt zugehen - man wird ihm davon abgeraten haben, sich zu seiner Freveltat zu bekennen, die durchaus schon zu den teureren Ordnungswidrigkeiten gehört. Fristen sind mehr etwas für Leute mit mindestens Resten von Bewußtsein für Recht und Ordnung. Ich denke, darüber lacht der noch nicht einmal.
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S
Stein8786
05.04.26 05:46
Wir warten bis zum 10.04., denke dann haben wir alles versucht. Bin mittlerweile der Meinung man muss ihm Grenzen zeigen, er macht ja immer mehr.